Bürgerbüro Hochheim
Hier finden Sie Informationen zu der Barrierefreiheit.
Anschrift und Kontakt
Bürgerbüro Hochheim am Main
Burgeffstrasse 30
65239 Hochheim am Main
Tel.: | + 49 6146 900300 |
Fax: | + 49 6146 900199 |
Mailadresse: | info@hochheim.de |
Öffnungszeiten
Montag | 08:30 - 12:00 Uhr |
Dienstag | 08:30 - 12:00 Uhr |
Mittwoch | 07:30 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | 14.00 - 18:00 Uhr |
Freitag | 08:30 - 12:00 Uhr |
Dirk Westedt (Bürgermeister)
Telefon: | +49 6146 900-100 |
Fax: | +49 6146 900-110 |
E-Mail: | dirk.westedt@hochheim.de |
Gebäude: |
Rathaus, Burgeffstraße 30 / Le Pontet-Platz 65239 Hochheim am Main |
Zimmer: | 1.04, 1. OG |
Postanschrift: |
Magistrat der Stadt Hochheim am Main Burgeffstraße 30 / Le Pontet-Platz 65239 Hochheim am Main |
Patricia Schön (Sachbearbeiterin)
Telefon: | + 49 6146 900300 |
Fax-Nummer: | + 49 6146 900199 |
E-Mail: | buergerbuero@hochheim.de |
Gebäude: | Rathaus, EG Zimmer 9, Burgeffstraße 30, 65239 Hochheim am Main |
Postanschrift: | Magistrat der Stadt Hochheim, Burgeffstraße 30/Le Pontet Platz, 65239 Hochheim am Main |
Steueridentifikationsnummer
Die Steueridentitätsnummer auch Steuer-ID genannt, ersetzt die bisherige Lohnsteuerkarte. Sie ist für jeden Einwohner bei der zuständigen Meldebehörde gespeichert und kann jederzeit beantragt werden.
DetailsWohnungsgeberbescheinigung
Gemäß § 19 Bundesmeldegesetz vom 01.11.2015 ist bei jedem Wohnungswechsel eine Wohnungsgeberbescheinigung vorzulegen.
DetailsEuroschlüssel
Ein Euroschlüssel kann für behindertengerechte Toiletten in Deutschland, inzwischen aber auch in vielen anderen europäischen Ländern, genutzt werden. Der Euroschlüssel wird ausschließlich an Menschen ausgehändigt, die auf behindertengerechte Toiletten angewiesen sind.
DetailsJugendschutzuntersuchung (Untersuchungsberechtigungsschein)
Ein Untersuchungsberechtigungsschein wird für Jugendliche unter 18 Jahren zur Vorlage für die Erstuntersuchung (bei Beginn einer Ausbildung ) oder für die Nachuntersuchung (während der Ausbildungszeit ) ausgestellt.
DetailsAbmeldung Hauptwohnung
Die Abmeldung einer Hauptwohnung ist nur bei Wegzug ins Ausland erforderlich.
DetailsAnmeldung Hauptwohnung
Gemäß Bundesmeldegesetz ist der Wechsel eines Wohnsitzes innerhalb von vierzehn Tagen bei der neuen Wohnsitzgemeinde anzumelden.
DetailsElektronische ID-Karte (eID)
Die elektronische Identitätskarte dient der Identitätsfeststellung und als elektronischer Identitätsnachweis für Unionsbürger (EU) und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR). Sie hat die Größe einer Scheckkarte.
DetailsFührungszeugnis
Das Führungszeugnis, auch "polizeiliches Führungszeugnis" genannt, ist eine Urkunde die bescheinigt, ob für die betreffende Person im Bundeszentralregister Eintragungen vorhanden sind.
DetailsGewerbezentralregisterauskunft
Im zentralen Gewerberegister ist jeder Gewerbetreibende erfasst. Nähere Information unter www.bundesjustizamt.de. Eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister wird am Wohnsitz bzw. am Sitz des Gewerbetriebes beantragt.
DetailsKraftfahrzeugschein
Gemäß der Straßenverkehrsordnung ist der Kraftfahrzeugschein bei jedem Wohnungswechsel zu ändern. Nähere Informationen zur Änderung des Kraftfahrzeugscheines erteilt das Straßenverkehrsamt des Main-Taunus-Kreises in Hofheim unter www.mtk.org.
DetailsKinderreisepass
Zur Einreise in ausländische aber auch in europäische Staaten benötigt jedes Kind ein eigenes Ausweisdokument. Nähere Informationen zu Einreisebestimmungen unter www.auswaertiges-amt.de.
DetailsUmmeldung Hauptwohnsitz
Die Ummeldung einer Hauptwohnung erfolgt innerhalb der Wohnsitzgemeinde. Die Ummeldung hat gemäß Bundesmeldegesetz innerhalb von vierzehn Tagen zu erfolgen.
DetailsVorläufiger Personalausweis
Wenn es mal schnell gehen muss, besteht die Möglichkeit zur Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises.
DetailsVorläufiger Reisepass
Die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses erfolgt, wenn der Beantragungszeitraum für einen Express-Reisepass nicht mehr ausreichend ist.
DetailsMüllsackverkauf
Ist die Restmülltonne nicht ausreichend, kann ein Müllsack hinzu gekauft werden. Der Müllsack wird mit der im Haushalt bereit stehenden Restmülltonne entsorgt.
DetailsFischfanggenehmigung
Der Verkauf des sogenannten "kleinen Mainscheins " wurde ab sofort eingestellt.
Diese Fanggenehmigung ist derzeit nur noch online erhältlich.
DetailsAbmeldung Nebenwohnung
Zuständig für die Abmeldung einer Nebenwohnung ist die Hauptwohnsitzgemeinde.
DetailsAnmeldung Nebenwohnung
Gemäß Bundesmeldegesetz ist der Wechsel eines Wohnsitzes innerhalb von vierzehn Tagen bei der neuen Wohnsitzgemeinde anzumelden.
DetailsAufenthaltsbescheinigung
Die Aufenthaltsbescheinigung ist eine Meldebescheinigung als Nachweis über einen bestehenden Wohnsitz und gegebenenfalls frühere Wohnsitze in Hochheim am Main. Sie enthält zusätzliche Angaben zu Familienstand, Staatsangehörigkeit, Religion und Familienangehörigen und dient zur Vorlage bei Behörden (z.B. Standesamt, Nachlassgericht etc.)
DetailsMelderegisterauskunft
Eine einfache Auskunft aus dem Melderegister kann für private Zwecke beantragt werden. Sie beschränkt sich auf den Familienamen mit Vornamen und die gegenwärtige Anschrift.
DetailsPersonalausweis
Zur Identitätsfeststellung ist die Ausstellung eines Personalausweises erforderlich. Der Personalausweis ist ein elektronischer Identitätsnachweis im Checkkartenformat. Nähere Informationen hierzu unter: www.personalausweisportal.de
DetailsBeglaubigungen von Unterschriften
Eine Unterschriftenbeglaubigung kann nur in bestimmten Fällen vorgenommen.
DetailsBeglaubigungen von Zeugnissen und Dokumenten
Eine amtliche Beglaubigung erfolgt nur in bestimmten Fällen. In der Regel, wenn das zu beglaubigende Original von einer Behörde ausgestellt wurde oder die Beglaubigung zur Vorlage einer Behörde benötigt wird. Die Meldebehörde fertigt nur amtliche Beglaubigungen. Öffentliche Beglaubigungen erfolgen nur bei Notaren, dem Ortsgericht oder dazu ermächtigten Personen.
DetailsMeldebescheinigung
Eine Meldebescheinigung ist eine Bestätigung des aktuellen oder eines früheren Wohnsitzes und wird zur Vorlage für private oder behördliche Zwecke ausgestellt.
DetailsHunde An- und Abmeldung
Gemäß der Hundesteuersatzung der Stadt Hochheim am Main ist jeder im Haushalt befindliche Hund anzumelden bzw. abzumelden, falls er sich nicht mehr im Haushalt befindet.
DetailsHundesteuer-Ersatzmarke
Sollte die Hundesteuermarke abhanden gekommen sein, wird eine Ersatzmarke ausgestellt.
DetailsFührerschein - Pflichtumtausch-
Führerscheine sind innerhalb der EU ab sofort nur noch 15 Jahre gültig.
Der Pflichtumtausch des Papier-Führerscheines ( grau und rosa ) erfolgt im Bürgerbüro. Eine Terminvereinbarung ist online oder telefonisch unter 06146-900-300 möglich.
DetailsFischereischein
Die Ausstellung eines Fischereischeines kann für 5 Jahre oder 10 Jahre erfolgen.
DetailsAusweise für Kinder
Kinderausweis dürfen ab 01.01.2024 nicht mehr ausgestellt oder verlängert werden.
Die im Jahr 2023 ausgestellten Kinderausweise behalten bis zum angegebenen Ablaufdatum ihre Gültigkeit.
Kinder können für eine Reise innerhalb der EU einen Personalausweis ( ausstellbar ab Säuglingsalter ) beantragen.
Für eine Reise außerhalb EU muss grundsätzlich ein Reisepass ( Reisepass bis zum 24. Lebensjahr ) ausgestellt werden.
Die Gültigkeit beider Dokumente beträgt jeweils 6 Jahre.
DetailsReisepass
Zur Einreise in bestimmte ausländische Staaten ist ein Reisepass erforderlich. Nähere Informationen zur Einreisebestimmung unter: www.auswaertiges-amt.de
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