Steueridentifikationsnummer

Die Steueridentitätsnummer auch Steuer-ID genannt, ersetzt die bisherige Lohnsteuerkarte. Sie ist für jeden Einwohner bei der zuständigen Meldebehörde gespeichert und kann jederzeit beantragt werden.

Unterlagen

Vorlage Personalausweis oder Reisepass

Hinweise

  • bei persönlicher Vorsprache Aushändigung nur nach Vorlage eines Identitätsausweis
  • Aushändigung der Steuer-ID ist nur an die betroffene Person möglich
  • Ein Versand der Steuer-ID kann auf Antrag erfolgen

Kosten

entfällt

Bearbeitungsdauer

sofort