Kinderreisepass

Zur Einreise in ausländische aber auch in europäische Staaten benötigt jedes Kind ein eigenes Ausweisdokument. Nähere Informationen zu Einreisebestimmungen unter www.auswaertiges-amt.de.

Hinweise

Beantragung nur nach Terminvereinbarung möglich

  • Der Kinderausweis wird maximal bis zum 12. Lebensjahr ausgestellt
  • Das Kind, für das der Kinderausweis beantragt wird, muss persönlich anwesend sein
  • Ab dem 6. Lebensjahr ist eine Unterschrift des Kindes zulässig
  • Die Antragstellung ist nur durch einen Sorgeberechtigten möglich
  • Eine Einverständniserklärung für das andere Elternteil wird bei Antragstellung ausgehändigt
  • Der Kinderreisepass ist nicht zur Einreise z.B. in die Vereinigten Staaten geeignet. 
  • Nähere Hinweise zur Akzeptanz eins Kinderausweis unter www.auswaertiges-amt.de

Unterlagen

  • Ein biometrisches Bild
  • Bei Säuglingen ist die Aufnahme eines Bildes kurz vor der Reise zu empfehlen
  • Bei Erstausstellung: Geburtsurkunde im Original 
  • Bei Aktualisierung oder Verlängerung: Kinderausweis
  • Sorgeerklärung (bei nicht miteinander verheirateten Eltern)
  • Angaben zur Größe und Augenfarbe
  • Identitätsnachweis des Sorgeberechtigten
  • Bei Alleinerziehenden oder Pflegschaft (Sorgerechtsbeschluss, Bestallungsurkunde, Nachweis über Pflegschaft beim Jugendamt, )

Gültigkeit

 Ab dem 1.1.2021 beträgt die Gültigkeitsdauer 12 Monate

Kosten

13,00 Euro (mit Vorkasse fällig)

 6,00 Euro (bei Verlängerung bzw. Aktualisierung)

Bearbeitungsdauer

nach Vereinbarung - mindestens jedoch 24 Stunden