Kinderreisepass
Zur Einreise in ausländische aber auch in europäische Staaten benötigt jedes Kind ein eigenes Ausweisdokument. Nähere Informationen zu Einreisebestimmungen unter www.auswaertiges-amt.de.
Hinweise
Beantragung nur nach Terminvereinbarung möglich
- Der Kinderausweis wird maximal bis zum 12. Lebensjahr ausgestellt
- Das Kind, für das der Kinderausweis beantragt wird, muss persönlich anwesend sein
- Ab dem 6. Lebensjahr ist eine Unterschrift des Kindes zulässig
- Die Antragstellung ist nur durch einen Sorgeberechtigten möglich
- Eine Einverständniserklärung für das andere Elternteil wird bei Antragstellung ausgehändigt
- Der Kinderreisepass ist nicht zur Einreise z.B. in die Vereinigten Staaten geeignet.
- Nähere Hinweise zur Akzeptanz eins Kinderausweis unter www.auswaertiges-amt.de
Unterlagen
- Ein biometrisches Bild
- Bei Säuglingen ist die Aufnahme eines Bildes kurz vor der Reise zu empfehlen
- Bei Erstausstellung: Geburtsurkunde im Original
- Bei Aktualisierung oder Verlängerung: Kinderausweis
- Sorgeerklärung (bei nicht miteinander verheirateten Eltern)
- Angaben zur Größe und Augenfarbe
- Identitätsnachweis des Sorgeberechtigten
- Bei Alleinerziehenden oder Pflegschaft (Sorgerechtsbeschluss, Bestallungsurkunde, Nachweis über Pflegschaft beim Jugendamt, )
Gültigkeit
Ab dem 1.1.2021 beträgt die Gültigkeitsdauer 12 Monate
Kosten
13,00 Euro (mit Vorkasse fällig)
6,00 Euro (bei Verlängerung bzw. Aktualisierung)
Bearbeitungsdauer
nach Vereinbarung - mindestens jedoch 24 Stunden