Kraftfahrzeugschein

Gemäß der Straßenverkehrsordnung ist der Kraftfahrzeugschein bei jedem Wohnungswechsel zu ändern. Nähere Informationen zur Änderung des Kraftfahrzeugscheines erteilt das Straßenverkehrsamt des Main-Taunus-Kreises in Hofheim unter www.mtk.org.

Hinweise

 

 

  • persönliche Vorsprache nach Terminvereinbarung ist erforderlich
  • Änderung des KfZ-Scheines mit Vollmacht und Vorlage des Personalausweises des KFZ-Inhabers
  • Änderung des KfZ-Scheines nur bei Umzug der Hauptwohnung innerhalb des Main-Taunus-Kreises möglich
  • keine Änderung von KFZ-Scheinen die bereits einen Adressenaufkleber besitzen
  • es werden keine Namensänderungen auf dem KFZ-Schein vorgenommen!
  • keine Änderung des KFZ-Scheines bei Halterwechsel!
  • keine Änderung des KFZ-Scheines bei Zuzug außerhalb des Main-Taunus-Kreises!
  • Zulassungen und Abmeldungen von Fahrzeugen werden ausschließlich vom Straßenverkehrsamt durchgeführt

Unterlagen

  • Kraftfahrzeugschein
  • Personalausweis

Kosten

 10,80 Euro (mit Vorkasse fällig)

Bearbeitungsdauer

Sofort