Kraftfahrzeugschein
Gemäß der Straßenverkehrsordnung ist der Kraftfahrzeugschein bei jedem Wohnungswechsel zu ändern. Nähere Informationen zur Änderung des Kraftfahrzeugscheines erteilt das Straßenverkehrsamt des Main-Taunus-Kreises in Hofheim unter www.mtk.org.
Hinweise
- persönliche Vorsprache nach Terminvereinbarung ist erforderlich
- Änderung des KfZ-Scheines mit Vollmacht und Vorlage des Personalausweises des KFZ-Inhabers
- Änderung des KfZ-Scheines nur bei Umzug der Hauptwohnung innerhalb des Main-Taunus-Kreises möglich
- keine Änderung von KFZ-Scheinen die bereits einen Adressenaufkleber besitzen
- es werden keine Namensänderungen auf dem KFZ-Schein vorgenommen!
- keine Änderung des KFZ-Scheines bei Halterwechsel!
- keine Änderung des KFZ-Scheines bei Zuzug außerhalb des Main-Taunus-Kreises!
- Zulassungen und Abmeldungen von Fahrzeugen werden ausschließlich vom Straßenverkehrsamt durchgeführt
Unterlagen
- Kraftfahrzeugschein
- Personalausweis
Kosten
10,80 Euro (mit Vorkasse fällig)
Bearbeitungsdauer
Sofort