Anmeldung Hauptwohnung
Gemäß Bundesmeldegesetz ist der Wechsel eines Wohnsitzes innerhalb von vierzehn Tagen bei der neuen Wohnsitzgemeinde anzumelden.
Unterlagen
Erforderliche Nachweise und Unterlagen zur Anmeldung einer Hauptwohnung:
- Wohnungsgeberbescheinigung gem. § 19 Bundesmeldegesetz (siehe Download)
- Personalausweis, Reisepass oder Kinderausweis aller anzumeldenden Personen
- bei Vorlage eines ausländischen Passes (Meldenachweis des letzten Wohnsitzes, elektronischer Aufenthaltstitel oder Identitätskarte )
- Stammbuch bzw. Geburtsurkunde im Original (falls keine persönliche Ausweisdokumente vorliegen)
- Heiratsurkunde, Scheidungsurteil (Originale)
- Ausländische Urkunden (mit anerkannter Übersetzung bzw. Apostille)
- bei Zuzug Alleinstehende mit Kindern : Sorgerechtsbescheinigung bzw. Zustimmung des nicht mitziehenden Elternteils (Original)
- bei Zuzug aus dem Ausland : Angabe bzw. Meldebescheinigung des letzten Wohnsitzes in Deutschland
- Fahrzeugschein (Änderung erfolgt nur bei Wechsel des Wohnsitzes innerhalb des Main-Taunus-Kreises und noch keine Änderung auf dem Fahrzeugschein vorgenommen wurde.)
Hinweise
Persönliche Vorsprache und Terminvereinbarung ist erforderlich.
Kosten
10,80 Euro / Änderung des Fahrzeugscheins
Bearbeitungsdauer
sofort