Beglaubigungen von Zeugnissen und Dokumenten
Eine amtliche Beglaubigung erfolgt nur in bestimmten Fällen. In der Regel, wenn das zu beglaubigende Original von einer Behörde ausgestellt wurde oder die Beglaubigung zur Vorlage einer Behörde benötigt wird. Die Meldebehörde fertigt nur amtliche Beglaubigungen. Öffentliche Beglaubigungen erfolgen nur bei Notaren, dem Ortsgericht oder dazu ermächtigten Personen.
Unterlagen
Mitzubringen sind das Original-Dokument bzw. die Original-Urkunde.
Hinweise
Persönliche Vorsprache nur nach Terminvereinbarung möglich.
Nachstehende Unterlagen werden beglaubigt:
- Zeugnisse
- Praktikumsnachweise
- Universitätsurkunden
Keine Beglaubigung erfolgt für
- Ausländischen Nachweise, Zeugnisse und Diplome
- Personenstandsurkunden und Dokumente
Zuständig für die Beglaubigung von weiteren Dokumenten sind die Ortsgerichte:
Ortsgericht Hochheim am Main, Altes Rathaus, Kirchstrasse 13
Ulrike Wegert, E-Mail: info@ortsgericht-hochheim.de Telefon: 06146-8377567
Ortsgericht Massenheim
Wolfgang Weigel, E-Mail: wolfgang.weigel@t-online.de, Telefon: 06145-598500
Termine nur nach vorheriger Vereinbarung!
Kosten
6,00 Euro / Zeugnis
0,50 Euro /zuzüglich Kopie pro Seite
Bearbeitungsdauer
Sofort