Beglaubigungen von Zeugnissen und Dokumenten

Eine amtliche Beglaubigung erfolgt nur in bestimmten Fällen. In der Regel, wenn das zu beglaubigende Original von einer Behörde ausgestellt wurde oder die Beglaubigung zur Vorlage einer Behörde benötigt wird. Die Meldebehörde fertigt nur amtliche Beglaubigungen. Öffentliche Beglaubigungen erfolgen nur bei Notaren, dem Ortsgericht oder dazu ermächtigten Personen.

Unterlagen

Mitzubringen sind das Original-Dokument bzw. die Original-Urkunde.

Hinweise 

Persönliche Vorsprache nur nach  Terminvereinbarung möglich.

Nachstehende Unterlagen werden beglaubigt:

  • Zeugnisse
  • Praktikumsnachweise
  • Universitätsurkunden

Keine Beglaubigung erfolgt für

  • Ausländischen Nachweise, Zeugnisse und Diplome
  • Personenstandsurkunden und Dokumente

Zuständig für die Beglaubigung von weiteren Dokumenten sind die Ortsgerichte:

Ortsgericht Hochheim am Main, Altes Rathaus, Kirchstrasse 13

Ulrike Wegert, E-Mail: info@ortsgericht-hochheim.de Telefon: 06146-8377567

Ortsgericht Massenheim

Wolfgang Weigel, E-Mail: wolfgang.weigel@t-online.de, Telefon: 06145-598500

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung!

Kosten

6,00 Euro / Zeugnis 

0,50 Euro /zuzüglich Kopie pro Seite

Bearbeitungsdauer

Sofort