Jugendschutzuntersuchung (Untersuchungsberechtigungsschein)
Ein Untersuchungsberechtigungsschein wird für Jugendliche unter 18 Jahren zur Vorlage für die Erstuntersuchung (bei Beginn einer Ausbildung ) oder für die Nachuntersuchung (während der Ausbildungszeit ) ausgestellt.
Der Untersuchungsberechtigungsschein wird beim behandelden Arzt vorgelegt und dient zur Abrechnung der Behandlungskosten mit dem zuständigen Landratsamt.
Unterlagen
- Personalausweis, Reisepass oder Kinderausweis
- Ausbildungsnachweis bei einer Nachuntersuchung
Hinweise
- persönliche Vorsprache des Jugendlichen oder eines Elternteiles nach Terminvereinbarung ist erforderlich
- Ausstellung nur für Jugendliche unter 18 Jahren
Kosten
gebührenfrei
Bearbeitungsdauer
sofort
Gültigkeit
Einmalige Ausstellung für die Erst- bzw. Nachuntersuchung