Jugendschutzuntersuchung (Untersuchungsberechtigungsschein)

Ein Untersuchungsberechtigungsschein wird für Jugendliche unter 18 Jahren zur Vorlage für die Erstuntersuchung (bei Beginn einer Ausbildung ) oder für die Nachuntersuchung (während der Ausbildungszeit ) ausgestellt.

Der Untersuchungsberechtigungsschein wird beim behandelden Arzt vorgelegt und dient zur Abrechnung der Behandlungskosten mit dem zuständigen Landratsamt.

Unterlagen

  • Personalausweis, Reisepass oder Kinderausweis
  • Ausbildungsnachweis bei einer Nachuntersuchung

Hinweise

  • persönliche Vorsprache des Jugendlichen oder eines Elternteiles nach Terminvereinbarung ist erforderlich
  • Ausstellung nur für Jugendliche unter 18 Jahren

Kosten

gebührenfrei

Bearbeitungsdauer

sofort

Gültigkeit

Einmalige Ausstellung für die Erst- bzw. Nachuntersuchung