Kirchenaustritt
Austritt aus einer Kirche, Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft
Seit dem 1. März 2017 wird in Hessen der Austritt aus einer Kirche, Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, bei der Stadtverwaltung erklärt. Den Austritt kann erklären, wer das 14. Lebensjahr vollendet hat und geschäftsfähig ist. Für die Erklärung sind die Angaben zum Ort der Taufe freiwillig und dienen der Verwaltungserleichterung bei den Religionsgemeinschaften, die die Austritte in ihren Registern vermerken. Die Erklärung wird wirksam mit dem Ablauf des Tages an dem sie unterzeichnet worden ist. Über den Kirchenaustritt wird eine Bescheinigung ausgestellt, die vom Erklärenden aufzubewahren ist. Wird der Kirchenaustritt angezweifelt, ist nach derzeitiger Rechtslage der Erklärende in der Beweispflicht den Austritt nachzuweisen.
Unterlagen
- Personalausweis
Hinweise
- persönliche Vorsprache
Kosten
- 30,00 Euro
Reinhild Marcheel (Standesbeamtin)
Telefon: | +49 6146 900-137 |
Fax: | +49 6146 900-199 |
E-Mail: | standesamt@hochheim.de |
Gebäude: |
Rathaus, Burgeffstraße 30 65239 Hochheim am Main |
Zimmer-Nr.: | 0.08, EG |
Postanschrift: | Magistrat der Stadt Hochheim am Main Burgeffstraße 30 / Le Pontet-Platz 65239 Hochheim am Main |
Stefanie Geis (Sachbearbeiterin/ stellv. Wahlleiterin/ Standesbeamtin)
Telefon: | +49 6146 900-131 |
Fax: | +49 6146 900-199 |
E-Mail: | stefanie.geis@hochheim.de |
Ordnungsamt: | ordnungsamt@hochheim.de |
Gebäude: |
Rathaus, Burgeffstraße 30 / Le Pontet-Platz 65239 Hochheim am Main |
Zimmer-Nr.: | 0.08, EG |
Postanschrift: | Magistrat der Stadt Hochheim am Main Burgeffstraße 30 / Le Pontet-Platz 65239 Hochheim am Main |