Eva NagySachbearbeiterin
Telefon: | +49 6146 900-132 |
Fax: | +49 6146 900-199 |
E-Mail: | eva.nagy@hochheim.de |
Gewerbe: | gewerbe@hochheim.de |
Gebäude: |
Rathaus, Burgeffstraße 30 65239 Hochheim am Main |
Zimmer-Nr.: | 0.06, EG |
Postanschrift: | Magistrat der Stadt Hochheim am Main Burgeffstraße 30 / Le Pontet-Platz 65239 Hochheim am Main |
Gewerbean-, Gewerbeab- und Gewerbeummeldung
Der Beginn, das Ende oder den Umzug bzw. sonstige Änderungen eines Gewerbebetriebes sind dem Gewerbeamt innerhalb einer Frist von sechs Wochen anzuzeigen.
DetailsAnzeige für Feste
Bei besonderen Anlässen und Festen kann ein Gaststättengewerbe vorübergehend ausgeübt werden, wenn dies spätestens vier Wochen vor Beginn angezeigt wird.
DetailsStraußwirtschaft
Die Öffnung einer Straußwirtschaft ist für den Ausschank von selbsterzeugten Weinen bzw. Apfelweinen für die Dauer von vier Monaten im Jahr in höchstens zwei zusammenhängenden Zeitabschnitten möglich.
DetailsReisegewerbe
Gewerbetreibende ohne festen Standort (keine Betriebsstätte) und Schaustellergewerbe benötigen eine Reisegewerbekarte.
DetailsSpielapparate
Wer gewerbsmäßig Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeiten (Geld- oder Warenspielgeräte) aufstellen will, benötigt nach § 33c der Gewerbeordnung eine Aufstellerlaubnis. Diese Erlaubnis ist personenbezogen und wird von der Behörde, in deren Bezirk sich die Hauptniederlassung des Betriebs befindet, erteilt.
Zusätzlich ist eine Bestätigung über die Eignung des Aufstellortes zu beantragen.
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