Anzeige für Feste
Bei besonderen Anlässen und Festen kann ein Gaststättengewerbe vorübergehend ausgeübt werden, wenn dies spätestens vier Wochen vor Beginn angezeigt wird.
Ein Gaststättengewerbe liegt vor, wenn Getränke oder Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle angeboten werden.
Unterlagen
Antrag auf Anzeige eines vorübergehenden Betriebes eines Gaststättengewerbes gemäß § 6 des Hessischen Gaststättengesetzes (siehe unter Downloads).
Hinweise
Sofern die Veranstaltung in Räumen stattfindet, sind gegebenenfalls baurechtliche Vorschriften zu beachten.
Kosten
25,00 Euro
Fristen & Termine
Die Anzeige ist vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung zu stellen.
Stefanie Geis (Sachbearbeiterin/Standesbeamtin)
Telefon: | +49 6146 900-131 |
Fax: | +49 6146 900-199 |
E-Mail: | stefanie.geis@hochheim.de |
Gewerbeamt: | gewerbe@hochheim.de |
Ordnungsamt: | ordnungsamt@hochheim.de |
Standesamt: | standesamt@hochheim.de |
Gebäude: |
Rathaus, Burgeffstraße 30 / Le Pontet-Platz 65239 Hochheim am Main |
Zimmer-Nr.: | 0.06, EG |
Postanschrift: | Magistrat der Stadt Hochheim am Main Burgeffstraße 30 / Le Pontet-Platz 65239 Hochheim am Main |