Spielapparate
Wer gewerbsmäßig Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeiten (Geld- oder Warenspielgeräte) aufstellen will, benötigt nach § 33c der Gewerbeordnung eine Aufstellerlaubnis. Diese Erlaubnis ist personenbezogen und wird von der Behörde, in deren Bezirk sich die Hauptniederlassung des Betriebs befindet, erteilt.
Zusätzlich ist eine Bestätigung über die Eignung des Aufstellortes zu beantragen.
Unterlagen
- Antrag auf Erteilung einer Aufstellerlaubnis
- Gewerbeanmeldung beim Hauptwohnsitz
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde
- Polizeiliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde
- Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes
- Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis beim Vollstreckungsgericht; Beantragung ist online möglich im Vollstreckungsportal
- Bescheinigung der IHK über die Unterrichtung zum Spieler- und Jugendschutz
- Vorlage eines Sozialkonzeptes einer öffentlich anerkannten Institution
- Antrag auf Geeignetheit
- Kopie Aufstellerlaubnis
Kosten
- Erlaubnis 1.300,00 Euro
- Geeignetheitsbestätigung 150,00 Euro
- Gewerbeanmeldung 28,00 Euro
- Bestätigung 8,00 Euro
Stefanie Geis (Sachbearbeiterin/Standesbeamtin)
Telefon: | +49 6146 900-131 |
Fax: | +49 6146 900-199 |
E-Mail: | stefanie.geis@hochheim.de |
Gewerbeamt: | gewerbe@hochheim.de |
Ordnungsamt: | ordnungsamt@hochheim.de |
Standesamt: | standesamt@hochheim.de |
Gebäude: |
Rathaus, Burgeffstraße 30 / Le Pontet-Platz 65239 Hochheim am Main |
Zimmer-Nr.: | 0.06, EG |
Postanschrift: | Magistrat der Stadt Hochheim am Main Burgeffstraße 30 / Le Pontet-Platz 65239 Hochheim am Main |