Straußwirtschaft

Die Öffnung einer Straußwirtschaft ist für den Ausschank von selbsterzeugten Weinen bzw. Apfelweinen für die Dauer von vier Monaten im Jahr in höchstens zwei zusammenhängenden Zeitabschnitten möglich.

Wer als Winzer eine Straußwirtschaft betreiben will, muss diese beim Ordnungsamt mindestens zwei Wochen vorher anzeigen.

Die Straußwirtschaft ist nur für Winzer mit eigener Produktion am Ort des Erzeugerbetriebs oder am Wohnort des Inhabers möglich.

Unterlagen

  • Antrag Anzeige einer Straußwirtschaft

Hinweise

Die Anzeigepflicht entbindet nicht von der Einhaltung sonstiger Rechtsvorschriften, wie zum Beispiel

  • Einhaltung Hygienevorschriften
  • Einhaltung Sperrzeitenregelungen

Kosten

  • 10,00 Euro nach dem Hessischen Gaststättengesetz

Fristen & Termine

  • spätestens zwei Wochen vor Beginn