Hunde
Bei Fragen rund um das Thema Hunde und gefährliche Hunde nach der Hessischen Hundeverordnung, sowie Beratung bei Beißvorfällen gibt das Ordnungsamt Auskunft.
Für verantwortungsvolle Hundehalter ist klar, dass für ein friedliches Zusammenleben zwischen Mensch und Tier bestimmte Regeln einzuhalten sind.
Hier die wichtigsten Regeln:
- der Hund wird beim Steueramt/Bürgerbüro angemeldet
- der Hund ist niemals unbeaufsichtigt
- Verunreinigungen des Hundes sind in mitgeführten Hundekottüten zu beseitigen
- Tütenspender stehenan folgenden Stellen
Weihergelände, Straße "Am Weiher", Höhe Dorotheenhof, Herderstraße/Schwedenstraße, Mainwiesen, Friedhof Massenheim landwirtschaftlicher Weg
- für gefährliche Hunde gelten besondere Vorschriften und bedarf einer Erlaubnis für die Haltung des Hundes
Informationen für gefährliche Hunde auch auf der Internet-Seite des Regierungspräsidiums Darmstadt
Stefanie Geis (Sachbearbeiterin/ stellv. Wahlleiterin/ Standesbeamtin)
Telefon: | +49 6146 900-131 |
Fax: | +49 6146 900-199 |
E-Mail: | stefanie.geis@hochheim.de |
Ordnungsamt: | ordnungsamt@hochheim.de |
Standesamt: | standesamt@hochheim.de |
Gebäude: |
Rathaus, Burgeffstraße 30 / Le Pontet-Platz 65239 Hochheim am Main |
Zimmer-Nr.: | 0.08, EG |
Postanschrift: | Magistrat der Stadt Hochheim am Main Burgeffstraße 30 / Le Pontet-Platz 65239 Hochheim am Main |