Bürgergeld

Anspruch haben alle erwerbsfähigen, hilfebedürftigen Personen im Alter von 15 bis unter 65 Jahren, wenn sie sich gewöhnlich in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten. Ausländern muss zudem die Aufnahme einer Beschäftigung erlaubt sein oder erlaubt werden können.

Leistungen können auch Personen erhalten, die mit einem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft leben (z.B. Angehörige).

Keine Leistungen erhalten Personen, die Rente wegen Alters beziehen oder länger als sechs Monate in einer stationären Einrichtung (z.B. Krankenhaus) untergebracht sind, sowie im Regelfall Auszubildende, Schüler und Studenten.

Unterlagen

  • Antrag SGB II
  • gültige Ausweise (Personalausweise, Reisepass)
  • aktuelle Meldebescheinigungen
  • Sozialversicherungsausweise
  • Mitgliedsbescheinigungen der Krankenkasse / Versicherungskarte
  • Kontoauszüge der letzten 3 Monate
  • Mietbescheinigung
  • Mietvertrag
  • weitere Unterlagen entnehmen Sie bitte dem Antrag

Hinweise

Anspruchsberechtigte Personen:

  •   erwerbsfähige, hilfebedürftige Personen
  •   mindestens 15 Jahre alt, aber noch keine 65 Jahre alt
  •   gewöhnlicher Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland 

Erwerbsfähig?

Personen, die mindestens 15 Jahre, aber die noch keine 65 Jahre alt sind und mindestens 3 Stunden täglich am allgemeinen Arbeitsmarkt erwerbstätig sein können und nicht wegen Behinderung oder Krankheit auf absehbare Zeit daran gehindert sind.

Regelbedarf :

Regelbedarfsstufen seit 01.01.2024

Alleinstehende/Allein-erziehende 
(Regelbedarfstufe 1)
563 Euro
Paare je Partner/Bedarfsgemein-schaften
(Regelbedarfstufe 2)
506 Euro
Volljährige in Einrichtungen
(Regelbedarfstufe 3)
451 Euro
Jugendliche von 14-17 Jahre
(Regelbedarfstufe 4)
471 Euro
Kind von 6-13 Jahre
(Regelbedarfstufe 5)
390 Euro
Kind von 0-5 Jahre
(Regelbedarfstufe 6)
357 Euro
   

Beim Bezug von ALG 2 ist eine Befreiung von der Rundfunkgebühr möglich.

Beratung und Hilfe bei der Antragstellung erhalten Sie im Rathaus, Team Soziale Beratung.
Gerne leiten wir Ihre Unterlagen an das Amt für Arbeit und Soziales im Main-Taunus-Kreis weiter.

Hier können Sie den Antrag herunterladen: