Bürgergeld
Anspruch haben alle erwerbsfähigen, hilfebedürftigen Personen im Alter von 15 bis unter 65 Jahren, wenn sie sich gewöhnlich in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten. Ausländern muss zudem die Aufnahme einer Beschäftigung erlaubt sein oder erlaubt werden können.
Leistungen können auch Personen erhalten, die mit einem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft leben (z.B. Angehörige).
Keine Leistungen erhalten Personen, die Rente wegen Alters beziehen oder länger als sechs Monate in einer stationären Einrichtung (z.B. Krankenhaus) untergebracht sind, sowie im Regelfall Auszubildende, Schüler und Studenten.
Unterlagen
- Antrag SGB II
- gültige Ausweise (Personalausweise, Reisepass)
- aktuelle Meldebescheinigungen
- Sozialversicherungsausweise
- Mitgliedsbescheinigungen der Krankenkasse / Versicherungskarte
- Kontoauszüge der letzten 3 Monate
- Mietbescheinigung
- Mietvertrag
- weitere Unterlagen entnehmen Sie bitte dem Antrag
Hinweise
Anspruchsberechtigte Personen:
- erwerbsfähige, hilfebedürftige Personen
- mindestens 15 Jahre alt, aber noch keine 65 Jahre alt
- gewöhnlicher Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland
Erwerbsfähig?
Personen, die mindestens 15 Jahre, aber die noch keine 65 Jahre alt sind und mindestens 3 Stunden täglich am allgemeinen Arbeitsmarkt erwerbstätig sein können und nicht wegen Behinderung oder Krankheit auf absehbare Zeit daran gehindert sind.
Regelbedarf :
Regelbedarfsstufen seit 01.01.2024
Alleinstehende/Allein-erziehende (Regelbedarfstufe 1) |
563 Euro |
Paare je Partner/Bedarfsgemein-schaften (Regelbedarfstufe 2) |
506 Euro |
Volljährige in Einrichtungen (Regelbedarfstufe 3) |
451 Euro |
Jugendliche von 14-17 Jahre (Regelbedarfstufe 4) |
471 Euro |
Kind von 6-13 Jahre (Regelbedarfstufe 5) |
390 Euro |
Kind von 0-5 Jahre (Regelbedarfstufe 6) |
357 Euro |
Beim Bezug von ALG 2 ist eine Befreiung von der Rundfunkgebühr möglich.
Beratung und Hilfe bei der Antragstellung erhalten Sie im Rathaus, Team Soziale Beratung.
Gerne leiten wir Ihre Unterlagen an das Amt für Arbeit und Soziales im Main-Taunus-Kreis weiter.
Hier können Sie den Antrag herunterladen:
Jana Geriis (Sachbearbeiterin)
Amt für Jugend, Senioren und Soziales
Telefon: | +49 6146 900-152 |
Fax: | +49 6146 900-199 |
E-Mail: | jana.geriis@hochheim.de |
Gebäude: |
Rathaus, Burgeffstraße 30/ Le Pontet-Platz 65239 Hochheim am Main |
Zimmer-Nr.: | 0.21, EG |
Postanschrift: |
Magistrat der Stadt Hochheim am Main Burgeffstraße 30 / Le Pontet-Platz 65239 Hochheim am Main |
Bürozeiten: Montag - Mittwoch von 8.30 Uhr - 12.00 Uhr, Montag zusätzlich von 14.00 – 16.00 Uhr, Donnerstag von 14.00 – 18.00 Uhr, telefonische Erreichbarkeit auch außerhalb der Bürozeiten
Amt für Jugend, Senioren und Soziales
Kindertagesstätten, Schulkindbetreuung, Jugendarbeit, Inklusion, Integration, Soziale Leistungen, Sozialwohnungen, Fehlbelegung, Seniorenarbeit, Nachbarschaftshilfe
Hier finden sich Informationen zum Zugang in das Gebäude.
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