Jana GeriisSachbearbeiterin
Telefon: | +49 6146 900-152 |
Fax: | +49 6146 900-199 |
E-Mail: | jana.geriis@hochheim.de |
Gebäude: |
Rathaus, Burgeffstraße 30/ Le Pontet-Platz 65239 Hochheim am Main |
Zimmer-Nr.: | 0.21, EG |
Postanschrift: |
Magistrat der Stadt Hochheim am Main Burgeffstraße 30 / Le Pontet-Platz 65239 Hochheim am Main |
Bürozeiten: Montag - Mittwoch von 8.30 Uhr - 12.00 Uhr, Montag zusätzlich von 14.00 – 16.00 Uhr, Donnerstag von 14.00 – 18.00 Uhr, telefonische Erreichbarkeit auch außerhalb der Bürozeiten
Cafe InterNETT
Das Cafe InterNETT entstand in Zusammenarbeit des Amtes für Soziales mit dem EVIM Seniorenzentrum Hochheim am Main.
Seit 2014 können hier Bürger und Bürgerinnen an drei Rechnern mit Internetanschluss kostenlos surfen, mit Angehörigen im Ausland skypen, Briefe schreiben und vieles mehr. Auch der eigene Laptop darf mitgebracht werden und an allen PC’s wurde ein englischsprachiger User eingerichtet.
Erstellte Dateien dürfen an einem dort gekauften USB-Stick gespeichert mit nach Hause genommen werden.
Ehrenamtliche Nachbarschaftshelferinnen und -Helfer stehen den Besuchern als „Internetpaten“ bei den Öffnungsterminen mit Rat und Tat zur Verfügung und begleiten auch gerne Senioren bei den allerersten Schritten ins Netz, und bieten Anleitung für Office-Programme und beraten über Maßnahmen, um am PC und Smartphone sicher zu surfen.
Cafe InterNETT Anschrift:
EVIM an der Malzfabrik 3
65329 Hochheim am Main
Öffnungszeiten:
Mittwochs, Freitags und Sonntags von 14:30 - 16:30 Uhr
3 Rechner mit Internetanschluss und Kopfhörern stehen zur Verfügung
Informationen zur Barrierefreiheit und zur Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln finden Sie hier
DetailsBildung & Teilhabe
Wenn die Familie soziale Leistungen bezieht, kann ein Antrag auf Bildung und Teilhabe gestellt werden. Dies sind Leistungen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene um am sozialen und kulturellen Leben teilzunehmen.
DetailsBürgergeld
Anspruch haben alle erwerbsfähigen, hilfebedürftigen Personen im Alter von 15 bis unter 65 Jahren, wenn sie sich gewöhnlich in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten. Ausländern muss zudem die Aufnahme einer Beschäftigung erlaubt sein oder erlaubt werden können.
Leistungen können auch Personen erhalten, die mit einem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft leben (z.B. Angehörige).
Keine Leistungen erhalten Personen, die Rente wegen Alters beziehen oder länger als sechs Monate in einer stationären Einrichtung (z.B. Krankenhaus) untergebracht sind, sowie im Regelfall Auszubildende, Schüler und Studenten.
DetailsGrundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine Leistung zur Sicherung des notwendigen Lebensunterhaltes. Hilfebedürftige Personen, die die Altersgrenze erreicht haben oder wegen einer bestehenden Erwerbsminderung auf Dauer ihren Lebensunterhalt nicht aus eigener Erwerbstätigkeit bestreiten können, haben Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.
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