Ausnahmegenehmigung
Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung fü das Angebot von Waren und Leistungen und Plakatierungen
Unterlagen
Antragsformular (Online-Antrag) für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung
Hinweise
Für den Verkauf von eigenen Erzeugnissen (Obst, Spargel etc.) in einem Verkaufsstand wird eine Ausnahmegenehmigung erteilt, soweit sich nicht mehr als zwei Betreiber an einer Örtlichkeit befinden.
Kosten
Obstverkauf etc. | |
für die ersten 6 Monate | je Kalendertag 5,00 €, mind. 50,00 € |
ab dem 7. Monat | je Kalendertag 7,50 € |
Fristen
Antragstellung 3 Monate vor Beginn des Verkaufs
Helmut Schön (stellv. Amtsleiter)
Telefon: | +49 6146 900-135 |
Fax: | +49 6146 900-199 |
E-Mail: | helmut.schoen@hochheim.de |
Ordnungsamt: | ordnungsamt@hochheim.de |
Gebäude: |
Leuchter-Villa, Burgeffstraße 15 65239 Hochheim am Main |
Zimmer-Nr.: | EG |
Postanschrift: | Magistrat der Stadt Hochheim am Main Burgeffstraße 30 / Le Pontet-Platz 65239 Hochheim am Main |