Helmut Schönstellv. Amtsleiter
Telefon: | +49 6146 900-135 |
Fax: | +49 6146 900-199 |
E-Mail: | helmut.schoen@hochheim.de |
Ordnungsamt: | ordnungsamt@hochheim.de |
Gebäude: |
Leuchter-Villa, Burgeffstraße 15 65239 Hochheim am Main |
Zimmer-Nr.: | EG |
Postanschrift: | Magistrat der Stadt Hochheim am Main Burgeffstraße 30 / Le Pontet-Platz 65239 Hochheim am Main |
Handwerker Parkausweis Region Frankfurt Rhein Main
Eine Ausnahmegenehmigung zum Parken kann für eingetragene Handwerksbetriebe beantragt werden.
DetailsAusnahmegenehmigung
Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung fü das Angebot von Waren und Leistungen und Plakatierungen
DetailsParkausweis für Schwerbehinderte
Ausweis für das berechtigte Parken auf einem Schwerbehindertenparkplatz
DetailsBewohnerparkausweis
Wer in der Hochheimer Altstadt wohnt, hat unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf einen Bewohnerparkausweis. Die Benutzung von Bewohnerparkplätzen ist nur mit einem Ausweis erlaubt. Diese Parkplätze sind entsprechend markiert und beschildert. Die Bewohner der Altstadt sollten Ihre Fahrzeuge nach Möglichkeit auf Stellplätzen oder Garagen, außerhalb der öffentlichen Verkehrsfläche, parken, um somit den Parkraum Gästen der Altstadt bzw. Bewohnern zur Verfügung zu stellen, die nicht die Möglichkeit haben Ihr Fahrzeug im privaten Bereich abstellen zu können.
DetailsKatastrophenschutz
Die Verwaltung der Stadt Hochheim am Main hat einen Verwaltungsstab eingerichtet, welcher regelmäßig tagt, um auf Krisensituationen aller Art vorbereitet zu sein.
DetailsFundtier/Wildtier
Fundtier
Unter Fundtier versteht man ein entlaufenes Haustier.
Wildtier
Als Wildtiere bezeichnet man alle Tiere, die nicht in menschlicher Obhut leben, nach dem Gesetz somit herrenlos sind. Ganz generell wird der Umgang mit solchen Tieren durch das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) oder das Bundesjagdrecht geregelt.
DetailsDrohne/Drohnenflug
Für alle Drohnenflüge ist der Flyer des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr zu beachten.
DetailsVerkehrsrechtliche Anordnung
Für die Inanspruchnahme einer öffentlichen Verkehrsfläche, etwa für eine halbseitige Sperrung oder Vollsperrung einer Straße, aufgrund einer Baumaßnahme ist ein Antrag für die Erteilung einer verkehrsrechtlichen Anordnung bei der Straßenverkehrsbehörde zu stellen.
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