Baumaßnahme Frankfurter Straße und Umleitungsstrecken

02.05.2023 | „Die Baumaßnahme in der Frankfurter Straße und die damit verbundenen, verkehrlichen Veränderungen haben einen merklichen Einfluss auf die umliegenden Straßen. Verständlicherweise gehen hierzu viele Fragen und Anregungen beim Ordnungsamt/ der Straßenverkehrsbehörde ein“ leitete Dirk Westedt, Bürgermeister, in das Thema ein.

„Ich möchte daher die Gelegenheit nutzen, um ein paar Punkte darzulegen, insbesondere Entscheidungen und Verkehrsregelungen erläutern,“ sagte Stephanie Engel, Leiterin des Ordnungsamtes in Hochheim.

Viele Anfragen betreffen die Führung der Umleitungsstrecke, diese wird vom Rheingaubogen über die Rüdesheimer Straße geführt. „Eine erweiterte Führung der Umleitung über den Rheingaubogen bis Ecke Rüdesheimer Straße/ Eltviller Straße war leider nicht möglich. Dies aufgrund der Tatsache, dass die Schleppkurvenberechnung gezeigt hat, dass das dortige führen von LKW problematisch geworden wäre. Weiterhin gilt zu beachten, dass die ausgeschilderte Umleitung keine Verpflichtung für die Verkehrsteilnehmer darstellt, diese auch so zu nutzen“ sagte Engel. Umleitungsbeschilderungen stellen insbesondere für ortsunkundige Personen einen Hinweis dar, wie trotz der Vollsperrung das ursprüngliche Ziel erreicht werden kann.

„Ein weiterer, gewichtiger Punkt ist der Wegfall der Stellflächen im öffentlichen Raum“, betonte Engel „der Stadt ist sehr wohl bewusst, dass es hierdurch zu starken Beeinträchtigungen für die Anlieger kommt.“ Die Straße ist jedoch grundsätzlich ein Allgemeingut, gleichfalls die dort befindlichen Stellplätze im öffentlichen Raum. Diese können und sollen im Regelfall der Allgemeinheit und natürlich auch den Anliegern zur Verfügung stehen. Die derzeit abzuwickelnde Baumaßnahme stellt jedoch ebenfalls eine Maßnahme für die Allgemeinheit und insbesondere für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Hochheim dar (Kanal- und Wasserleitungsbau, Straßenerneuerung, Einrichtung eines Kreisverkehrs usw.). Diese umzusetzen erfordert, dass auf den eingerichteten Ausweichstrecken der Verkehr möglichst reibungslos abgewickelt werden kann. Dies erfordert vorliegend die Wegnahme der öffentlichen Stellplätze. Die Anfahrt der privaten Stellplätze und der Tiefgaragen werden in Absprache mit dem Bauamt gewährleistet. Ausweichflächen, welche ausschließlich den Anliegern zur Verfügung gestellt werden, können im näheren Umfeld derzeit nicht gewährleistet werden, so dass auf den öffentlichen Raum im erweiterten Umfeld verwiesen werden muss. Einzelne Flächen für Stellplätze und erforderlichen Kosten für die Instandsetzung, werden derzeit jedoch noch geprüft.

Ebenfalls gab es mehrere Anfragen bezüglich der Beschilderung im Rheingaubogen. Verkehrszeichen gelten deutschlandweit einheitlich und drücken mittels Zeichen ein Ge- oder Verbot aus.

Erläuterung zum Verkehrsschild (von oben nach unten)

Verkehrsschild

Verkehrszeichen 283 „Absolutes Haltverbot“

Bedeutet: Das Halten auf der Fahrbahn ist verboten.

Hinweis: es gilt nur auf der Fahrbahnseite, wo es aufgestellt ist. Ohne weitere Zusatzzeichen gilt es unbefristet, für alle Fahrzeugarten und ausschließlich auf der Straße

Mittels Zusatzzeichen kann dieses Verbot variiert werden

Zusatzzeichen 1040 – 34 „Ab Zeitpunkt“

Schränkt das absolute Haltverbot auf einen Zeitraum ein

Zusatzzeichen 1010-51 „LKW“

Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse

Zusatzzeichen 1060 – 31

Haltverbot auch auf dem Seiten-/ Parkstreifen

 

Die Beschilderung bedeutet daher kurzgefasst:

Absolutes Haltverbot im Zeitraum 24.04.23 ab 7 Uhr – 15.12.2023, für Fahrzeuge über 3,5 t auf der Fahrbahn und auf dem Seiten-/ Parkstreifen.

 

„Die Problematik der überhöhten Geschwindigkeit betrifft leider ebenfalls fast alle Teile der Umleitungsstrecken, es werden daher mobile Messung stattfinden, zu verschiedenen Uhrzeiten und an unterschiedlichen Stellen“, legte Engel dar und appellierte an die Verkehrsteilnehmer „bitte nehmen Sie Rücksicht und halten Sie sich an die Geschwindigkeiten. Diese Situation ist für alle verkehrlich belastend und wird bei rücksichtvoller und gemäßigter Fahrweise sowohl für die Anlieger als auch die Verkehrsteilnehmer deutlich entspannter.“

Auch kam das Thema „Abstellen der Mülltonnen auf den Umleitungsstrecken“ mehrfach auf. Diesbezüglich wird auf die Abfallsatzung verwiesen, „Die Abfallgefäße sind an den öffentlich bekanntgegebenen Abfuhrtagen und -zeiten an gut erreichbarer Stelle an dem zur Fahrbahn liegenden Rand des Gehwegs oder - soweit keine Gehwege vorhanden sind - am äußersten Fahrbahnrand für eine gewünschte Entleerung bereitzustellen. Der Straßenverkehr darf nicht oder nicht mehr als notwendig und vertretbar beeinträchtigt werden. Nach erfolgter Leerung der Gefäße sind diese unverzüglich durch den Anschlusspflichtigen oder den von ihm Beauftragten auf das Grundstück zurückzustellen.“

Hier ergibt sich daher, dass diese am Fahrbahnrand/ Bordsteinkante abzustellen sind, so dass Fußgänger passieren können und gleichzeitig der Verkehr nicht mehr als notwendig und vertretbar beeinträchtigt wird. Zugleich ist es wichtig, dass die Tonnen dann anschließend zeitnah zurückgestellt werden.       

„Eine so große Maßnahme unterliegt auch im weiteren Verlauf Änderungen und Anpassungen, die sich an den aktuellen Gegebenheiten orientieren müssen. Die Straßenverkehrsbehörde prüft weitere Aspekte, um die Umleitung so effizient wie möglich und dadurch so wenig belastend für die Anlieger wie möglich zu gestalten. So wird derzeit unter anderem geprüft, die Wege zu einzelnen Firmen anders auszuschildern, so dass diese vom gewerblichen Verkehr besser angefahren werden können“ ergänzte Westedt.

Beispielsweise wurde in der Eltviller Straße bereits ein temporärer Fußgängerüberweg ergänzend angelegt. Dieser ist an dieser Stelle erforderlich, da Fußgänger das Baufeld nicht passieren können. Er dient somit der Umleitung der Fußgänger, weil im Bereich der Baumaßnahme eine Führung zu gefährlich wäre und damit nicht möglich ist. Zusätzlich soll ein Fußgängerüberweg im Rheingaubogen Höhe KiTa bzw. Betonweg einrichtet werden. Nachrichtlich wird bereits jetzt darauf hingewiesen, dass dies zu einem Wegfall von mehreren Parkplätzen führen wird, da andernfalls nicht gewährleitet werden kann, dass Personen, insbesondere Kinder, rechtzeitig an dieser Stelle erkannt werden.