Melderegisterauskunft
Eine einfache Auskunft aus dem Melderegister kann für private Zwecke beantragt werden.
Hinweise
- Der schriftliche Antrag kann per Mail oder Fax erfolgen
- Ein Nachweis über die bereits erfolgte Zahlung ist beizulegen
- Bankverbindung bitte vorab telefonisch erfragen
- Gebührenzahlung kann auch mit beigefügten Verrechnungsscheck erfolgen
Unterlagen
- Bei persönlicher Vorsprache: Nachweis der Identität durch Personalausweis oder Reisepass
- Formloser schriftlicher Antrag mit Angaben zur Person und Erklärung für die Verwendung der Daten
Kosten
9,00 (mit Vorkasse fällig)
Bearbeitungsdauer
- Sofort (bei persönlicher Vorsprache)
- Mindestens vierzehn Tage (schriftlicher Antrag)