Gewerbezentralregisterauskunft
Im zentralen Gewerberegister ist jeder Gewerbetreibende erfasst. Nähere Information unter www.bundesjustizamt.de. Eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister wird am Wohnsitz bzw. am Sitz des Gewerbetriebes beantragt.
Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Benennung des Geburtsnamens der Mutter (Belegart GZR3)
- Anschreiben an die vorzulegende Stelle (Belegart GZR3)
- Aktueller Handelsregisterauszug (Belegart GZR4)
Information zu den Belegarten:
- Belegart "GZR3" Gewerbezentralregisterauskunft an Privatperson
- Belegart "GZR3" Gewerbezentralregisterauskunft an Privatperson behördliche Vorlage
- Belegart "GRZ4" Gewerbezentralregisterauskunft an Juristische Person
- Belegart "GRZ4" Gewerbezentralregisterauskunft an Juristische Person behördliche Vorlage
Hinweise
- Persönliche Vorsprache mit Terminvereinbarung ist erforderlich
- Vorsprache mit Prokura bei Belegart GZR4
Kosten
13,00 Euro (mit Vorkasse fällig)
Bearbeitungsdauer
Drei bis zehn Werktage