Fischereischein
Die Ausstellung eines Fischereischeines kann für 5 Jahre oder 10 Jahre erfolgen.
Unterlagen
- Aktuelles biometrisches Passbild
- Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis
- Zeugnis über den Nachweis der Fischereiprüfung
- Fischereischein (bei Verlängerung)
Hinweise
- Eine persönliche Vorsprache des Antragstellers und eine Terminvereinbarung ist erforderlich.
- Ausstellung erfolgt nur am Hauptwohnsitz.
- Voraussetzung zur Ausstellung eines Fischereischeines ist die Ablegung der Fischereiprüfung (Mindestalter 14 Jahre und Vorbereitungslehrgang zur Fischereiprüfung).
- Informationen zu Fischereiprüfungen und Fischereischeinen erteilt die Untere Fischereibehörde beim Main-Taunus-Kreis.
Kosten
Gebühr je nach Gültigkeitsdauer ( mit Vorkasse fällig )
- 10 Jahresfischereischein 86,00 Euro
- 5 Jahresfischereischein 45,00 Euro
- Die Gültigkeit bezieht sich immer auf Kalenderjahre
Bearbeitungsdauer
Zwei bis drei Tage