Friedhof Massenheim
Untergasse 18, 65239 Hochheim am Main - Stadtteil Massenheim
Die verschiedenen Grabarten bzw. Bestattungsformen werden in § 15 der Friedhofsordnung der Stadt Hochheim am Main geregelt. Die Bestattungsgebühren werden in der Gebührensatzung zur Friedhofsordnung der Stadt Hochheim am Main geregelt.
Grabmale, Grabeinfassungen, Grababdeckungen
Die Aufstellung eines Grabmales, Einfassung und Grababdeckung muss von der Friedhofsverwaltung genehmigt werden. Aus dem Antrag müssen Art und Verarbeitung des Werkstoffes, sowie Inhalt und Form der Beschriftung ersichtlich sein. Eine Zeichnung im Maßstab 1:10 ist beizufügen. Die Genehmigung ist schriftlich zu beantragen. Der unten aufgeführte Antrag ist als Word-Dokument zu verwenden. Auf dem Friedhof Massenheim sind Grabeinfassungen und Grababdeckungen über die gesamte Grabfläche zugelassen.
Für Grabmale gelten folgende Höchstmaße inklusive Sockel:
Einzelgräber | Höhe: 1,30 m | Breite: 0,85 m |
Doppelgräber | Höhe: 1,30 m | Breite: 1,50 m |
Kindergräber | Höhe: 0,80 m | Breite: 0,50 m |
Urnengräber/stehende Grabmale | Höhe: 0,80 m | Breite: 0,50 m |
Urnengräber/liegende Grabmale | Höhe: 0,50 m | Länge: 0,60 m |
Die Gebühr für die Genehmigung beträgt 41,00 Euro.
Weitere Regelungen können aus der Friedhofsordnung der Stadt Hochheim am Main §§ 28, 29, 30, 31 und 32 entnommen werden.
Formulare:
Barrierefreiheit
Hier finden sich Informationen zum barrierefreien Zugang auf den Friedhof Massenheim.
Ulla Wollek (Sachbearbeiterin Friedhofsverwaltung)
Amt für Bauen und Stadtentwicklung
Telefon: | +49 6146 900-166 |
Fax: | +49 6146 900-199 |
E-Mail: | ulla.wollek@hochheim.de |
Gebäude: | Leuchter-Villa, Burgeffstraße 15, 65239 Hochheim am Main |
Zimmer-Nr.: | 2. OG |
Postanschrift: |
Magistrat der Stadt Hochheim am Main Burgeffstraße 30 / Le Pontet-Platz 65239 Hochheim am Main |