Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine Leistung zur Sicherung des notwendigen Lebensunterhaltes. Hilfebedürftige Personen, die die Altersgrenze erreicht haben oder wegen einer bestehenden Erwerbsminderung auf Dauer ihren Lebensunterhalt nicht aus eigener Erwerbstätigkeit bestreiten können, haben Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.

Unterlagen

  • Antrag SGB XII
  • gültige Ausweise (Personalausweise, Reisepass)
  • aktuelle Meldebescheinigungen
  • Sozialversicherungsausweise
  • Mitgliedsbescheinigungen der Krankenkasse / Versicherungskarte
  • Rentenanpassungsmitteilung
  • Kontoauszüge der letzten 3 Monate
  • Mietbescheinigung
  • Mietvertrag
  • weitere Unterlagen entnehmen Sie bitte dem Antrag

Hinweise

Leistungsberechtigt

  • Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland
  • Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben oder die das 18. Lebensjahr vollendet haben und unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage aus medizinischen Gründen dauerhaft voll erwerbsgemindert sind
  • Personen die keinen Anspruch auf ALG 2 mehr haben, da sie sich vermutlich länger als 6 Monate in einer stationären Einrichtung befinden

Regelbedarf

Regelbedarfsstufen seit 01.01.2024

Alleinstehende/Allein-erziehende 
(Regelbedarfstufe 1)
563 Euro
Paare je Partner/Bedarfsgemein-schaften
(Regelbedarfstufe 2)
506 Euro
Volljährige in Einrichtungen
(Regelbedarfstufe 3)
451 Euro
Jugendliche von 14-17 Jahre
(Regelbedarfstufe 4)
471 Euro
Kind von 6-13 Jahre
(Regelbedarfstufe 5)
390 Euro
Kind von 0-5 Jahre
(Regelbedarfstufe 6)
357 Euro
   

Beim Bezug von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine Befreiung von der Rundfunkgebühr möglich.

Beratung und Hilfe bei der Antragstellung erhalten Sie im Rathaus, Team Soziale Beratung.
Gerne leiten wir Ihre Unterlagen an das Amt für Arbeit und Soziales im Main-Taunus-Kreis weiter.