Kommunale Wärmeplanung
Gemeinsam eine klimafreundliche Zukunft gestalten: Kommunale Wärmeplanung

Umweltschutz, Nachhaltigkeit und Klimaneutralität ist der Stadt Hochheim am Main ein wichtiges Anliegen, so dass es auch das Thema Wärmewende aufzugreifen gilt. Die Erstellung eines Konzeptes für einen kommunalen Wärmeplan, welcher auf erneuerbare Energien basiert und dem Wärmeplanungsgesetz entspricht, wurde von der Hochheimer Politik als unverzichtbar festgestellt und in 2024 beschlossen.
Hintergrund & Ziele
Seit Januar 2024 gibt es das Wärmeplanungsgesetz (WPG), welches vorsieht, dass eine Kommune mit weniger als 100.000 Einwohner bis spätestens 30. Juni 2028 für alle bestehenden Gemeindegebiete einen Wärmeplan erstellen und veröffentlichen muss, um bis zum Jahr 2045 eine fossilfreie, klimaneutrale Wärmeversorgung zu erreichen. Dieser Wärmeplan ist alle fünf Jahre zu überprüfen und fortzuschreiben.
Die Kommunale Wärmeplanung (KWP) soll der Bürgerschaft und den Gewerbetreibenden Informationen bieten, welche Energieträger und Wärmeversorgungsalternativen in dem entsprechenden Wohn- und Gewerbegebiet auf Grundlage der jeweiligen Situation vor Ort möglich sind. Ziel ist, den Energieverbrauch effektiv zu reduzieren, eine umweltfreundliche und wirtschaftliche Wärmeversorgung aufzubauen und den Einsatz erneuerbarer Energien sowie unvermeidbarer Abwärme zu maximieren.
Vorgehensweise
Die Wärmeplanung erfolgt in mehreren Schritten. Zuerst wird im Rahmen einer Bestandsanalyse der aktuelle Wärmebedarf und die Versorgungsinfrastruktur ermittelt.
Eine Potenzialanalyse identifiziert danach die lokal verfügbaren erneuerbaren Energiequellen, wie z.B. Solarthermie, Geothermie oder industrielle Abwärme, für das jeweilige Stadtgebiet und wie diese bestmöglich genutzt werden können. Dabei spielen sowohl zentrale Wärmenetze (Nahwärmenetze) als auch individuelle, dezentrale Versorgungslösungen (Wärmepumpen) eine wesentliche Rolle.
Anschließend werden Zielszenarien entwickelt, welche verschiedene Lösungen für eine zukünftige klimaneutrale Wärmeversorgung darstellen sollen. Letztlich ist auf Basis der vorangegangenen Schritte eine Umsetzungsstrategie für die Maßnahmen des Wärmeplanes zu entwickeln und ein Zeitplan zu erstellen.
Aktueller Stand
Der Entwurf des KWP lag bis einschließlich 12. März 2026 online aus und Stellungnahmen konnten abgegeben werden. Der kommunale Wärmeplan ist nun in der finalen Version hier online zur Verfügung gestellt.
Es gibt inzwischen einen Entwurf zum neuen Gebäude-Modernisierungsgesetz (GMG), welches die Nachfolge des Gebäude-Energiegesetzes darstellt (GEG). Die Verabschiedung des Gesetzentwurfes ist für Anfang April geplant und es soll vor dem 1. Juli 2026 in Kraft treten.
Der neue Gesetzentwurf sieht vor, die bisherige Pflicht bei Neubauten 65% des Wärmebedarfes mit erneuerbaren Energien zu decken abzuschaffen und stattdessen den Einsatz bzw. Beimischung von klimafreundlichen Brennstoffen beim Austausch einer Gas- oder Ölheizung anzukurbeln. Ziel ist eine technologieoffene und flexible Modernisierung des Gebäudebestandes. Staatliche Förderungen wird es bis mindestens 2029 weiterhin geben.
Kommunaler Wärmeplan Hochheim am Main (PDF-Dokument, 7,59 MB, 01.04.2026)
Bisherige Veranstaltungen



Im Zuge der KWP hat die Stadt Hochheim am Main mehrfach die Bürger und Bürgerinnen zu einem Austausch eingeladen. Bereits im Mai 2025 gab es eine Auftaktveranstaltung, im September 2025 eine Öffentlichkeitsveranstaltung und im Januar 2026 machte eine Informationsabend den Abschluss.
Die Veranstaltungen waren mit bis zu 100 Teilnehmern jeweils gut besucht. Die verschiedenen Angebote an den Infoständen der Dienstleister Syna GmbH und Horizonte Group, des Fernwärme-Anbieters Iqony, der Klimaschutzabteilung der Stadt Hochheim am Main, der Energieberatung des Main-Taunus-Kreises und der Verbraucherzentrale wurden sehr gut angenommen.
Förderung
Das Vorhaben wird im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative durch das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) aufgrund eines Beschlusses des deutschen Bundestages gefördert (Förderkennzeichen FKZ 67K28002).
Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert das Bundesumweltministerium seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.
Weitere Informationen auf der Internetseite des Bundes


