Erklärung zur Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter der Domain www.hochheim.de veröffentlichten Website der Stadt Hochheim am Main. Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites im Einklang mit den Bestimmungen in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Zeitraum von 23.03.2026 bis 24.03.2026 durchgeführten Selbstbewertung.
Nicht barrierefreie Inhalte
Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise vereinbar.
Unvereinbarkeit mit der BITV 2.0
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit § 10 Absatz 1 L-BGG und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
1. Barriere:
- Beschreibung: Die Geomap (interaktiver Ortsplan) ist nicht in vollem Umfang barrierefrei zugänglich. Solche Karten sind z.B. unter Lage & Anfahrt oder auf der Seite Altglas eingebunden.
- Maßnahmen und barrierefreie Alternative: Geodaten und interaktive Kartenanwendungen können aus technischer Sicht nicht vollständig barrierefrei gestaltet werden. Die meisten, den Kartenpins (z.B. Altglascontainer, Sperrungen & Baustellen) hinterlegten Informationen, belaufen sich auf Adressen und Kontaktdaten. Alle diese Informationen können Sie natürlich auf den entsprechenden Unterseiten zum jeweiligen Thema ebenfalls abrufen.
2. Barriere:
- Beschreibung: Auf der Seite "Hochheimer Lied" sind YouTube-Videos hinterlegt, welche nicht in vollem Umfang barrierefrei zugänglich sind
- Barrierefreie Alternative: Wir haben unter dem Video einen Beschreibungstext zu den Inhalten vom Video hinterlegt.
3. Barriere:
- Beschreibung: Externe Verlinkung in den Menüs.
- Maßnahmen: Die Menüstruktur wird von den zuständigen Mitarbeitern im Rathaus überprüft und ggf. in eine Inhaltsseite umgewandelt. Auf der Inhaltsseite findet eine kurze Beschreibung des externen Inhaltes, sowie eine Verlinkung statt.
4. Barriere:
- Beschreibung: Auf den Seiten "Stadtverwaltung, Kirchen, Spiel- & Bolzplätze, Sportanlagen, Grünflächen & Parks" sind externe Dienste eingebunden, welche nicht im vollem Umfang barrierefrei zugänglich sind
- Maßnahme: Die zuständigen Mitarbeiter im Rathaus setzen sich mit dem Anbieter in Verbindung und bitten um Korrektur der Mängel.
Unverhältnismäßige Belastung
Die nachfolgenden Teilbereiche sind nicht barrierefrei gestaltet, da es eine unverhältnismäßige Belastung gemäß § 10 Absatz 2 L-BGG darstellen würde.
1. Teilbereich:
- Beschreibung: Die auf der Website hinterlegten PDF oder Word-Dokumente sind teilweise nicht vollständig barrierefrei zugänglich.
- Ausführung, warum unverhältnismäßige Belastung vorliegt: Die Stadt Hochheim am Main kann keine Mitarbeiterkapazität vorweisen um eine Schulung zum Thema "Barrierefreie PDF-Dateien und Dokumente", sowie die anschließende aufwändige Überarbeitung der Dateien mit Sonderprogrammen zu übernehmen, die dem Umfang der Webseite entspricht. Zudem werden der Stadt Hochheim am Main auch PDF-Dokumente von Dritten übermittelt. Diese können natürlich grundsätzlich nicht von der Stadt Hochheim am Main überarbeitet werden. Die Stadt Hochheim am Main ist dennoch bemüht die Informationen in Bezug auf die digitale Barrierefreiheit fortlaufend weiter zu verbessern.
2. Teilbereich:
- Beschreibung: Aktuell fehlen noch die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen in Leichter Sprache und Gebärdensprache.
- Ausführung, warum eine unverhältnismäßige Belastung vorliegt: Die entsprechenden Videos und Texte befinden sich derzeit bereits in der Entwicklung und werden zeitnah verfügbar sein.
Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 24.03.2026 erstellt und zuletzt am 24.03.2026 überprüft und aktualisiert.
Ansprechpartner bei Anmerkungen und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen an.
Ansprechperson Barrierefreiheit der Stadt Hochheim am Main
Kerstin Koschnitzki
Telefonnummer: +49 6146 900104
kerstin.koschnitzki(@)hochheim.de
Gerne können Sie uns Barrieren auch über unser Formular melden.
Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Durchsetzungsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann,
Den Beauftragten der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Herr Andreas Winkel
Hessischer Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung (Link zur Kontaktseite)
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sonnenberger Straße 2/2a
65193 Wiesbaden
Baden-Württemberg
Telefonnummer: 0611-32190
poststelle(@)hsm.hessen.de
Zur Website des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration
