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Bäume in Hochheim

Bäume

Schützenswerte Bäume

Bäume leisten einen wichtigen Beitrag für das ökologische Gleichgewicht im innerstädtischen Bereich:

  • Sie prägen das Straßenbild und sorgen in Zeiten des Klimawandels für ein angenehmes Mikroklima.
  • Sie ziehen sie Kohlendioxid aus der Atmosphäre, produzieren Sauerstoff und filtern Schadstoffe und Staub aus der Luft.
  • Sie sind Lebensraum und wichtige Nahrungsquelle für Kleinstlebewesen, Insekten, Vögel und Eichhörnchen.

Die Stadt Hochheim am Main verfügt im Stadtgebiet über ca. 5.000 erfasste Bäume. Diese werden regelmäßig kontrolliert, gepflegt und um den Bestand konstant zu erhalten auch nachgepflanzt. Über die städtischen Bäume hinaus, haben auch Bäume auf privaten Grundstücken einen wichtigen Anteil am guten innerstädtischen Klima.

Baumkataster

Alle öffentlichen Bäume im Stadtgebiet sind im Geographischen Informationssystem (GIS) erfasst und im Baumkataster vermerkt. Jeder Baum hat eine Nummer und kann so genau zugeordnet werden. Das erleichtert die Pflege und Verwaltung des Baumbestands.

Bürgerinnen und Bürger können sich mit Fragen oder Hinweisen an die Verwaltung wenden. Dank der Baumnummer und der Standortangabe lässt sich der Baum präzise identifizieren, was eine schnelle und gezielte Bearbeitung ermöglicht.

Baumkontrolle

In regelmäßigen Intervallen lässt die Stadt Hochheim am Main den städtischen Baumbestand auf seinen Zustand und die zu gewährende Verkehrssicherheit kontrollieren. Diese Kontrollen erfolgen durch fachkundige und unabhängige Baumkontrolleure. Die aus der Baumkontrolle festgestellten erforderlichen Maßnahmen werden im Anschluss von der Stadt durch qualifizierte Baumpflegebetriebe ausgeführt.  

Baumfällung

Manchmal müssen Bäume gefällt werden – etwa wenn sie krank, morsch oder abgestorben sind und eine Gefahr darstellen. In solchen Fällen hat die Verkehrssicherheit Vorrang.

Brut- und setzfreie Zeit einhalten

Nach den artenschutzrechtlichen Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes sind Baumfällungen grundsätzlich in der brut- und setzfreien Zeit vom 1. Oktober bis 1. März gestattet. Hiervon kann in Fällen von akuter Bruch- oder Umsturzgefahr bei der Untere Naturschutzbehörde des Main-Taunus-Kreises eine Ausnahme beantragt werden. 

Antrag Beseitigung oder Abschneiden bestimmter Bäume, Hecken, lebender Zäune, Gebüsche innerhalb eines bestimmten Zeitraums

Geschützte Bäume

Bäume im bebauten Innenbereich der Stadt Hochheim am Main unterliegen je nach Stammumfang dem Schutz der seit 01. Oktober 2021 gültigen Baumschutzsatzung der Stadt Hochheim am Main. Eine Fällung ist mit Genehmigung möglich, sofern der Baum nicht durch einen Bebauungsplan, die Stellplatzsatzung oder als Naturdenkmal geschützt ist. Laut Baumschutzsatzung der Stadt Hochheim am Main ist dafür ein Antrag auf Beseitigung geschützter Bäume erforderlich.

Außerhalb der Ortslage (im Außenbereich) muss eine Genehmigung bei der Unteren Naturschutzbehörde des Main-Taunus-Kreises eingeholt werden.

Antrag Baumfällgenehmigung für kommunal geschützte Bäume