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Alter Friedhof in Hochheim.

Bestattungsformen

Mögliche Bestattungsformen in Hochheim am Main

Für die letzte Ruhestätte gibt es in Hochheim am Main verschiedene  Bestattungsformen. Hier finden Sie eine Übersicht, aufgeteilt in Erdbestattungen und Urnenbestattungen.

Erdbestattung

Erdreihengrab

Das Nutzungsrecht wird für 25 Jahre auf dem Alten Friedhof und Friedhof Massenheim und für 30 Jahre auf dem Neuen Friedhof erworben. Das Nutzungsrecht kann nicht verlängert werden.

Einzelwahlgrab

Das Nutzungsrecht wird für 35 Jahre auf dem Neuen Friedhof und für 30 Jahre auf dem Friedhof Massenheim erworben. In diesem Grab können zusätzlich zur Erdbestattung vier Urnen beigesetzt werden. Das Nutzungsrecht kann auf Antrag verlängert werden.  

Diese Bestattungsform ist nur auf dem Neuen Friedhof und dem Friedhof Massenheim möglich.

Einzeltiefwahlgrab

Das Nutzungsrecht wird für 30 Jahre erworben. Die Bestattungen in der Grabstätte erfolgen übereinander. In diesem Grab können zusätzlich zu den Erdbestattungen vier Urnen beigesetzt werden. Das Nutzungsrecht kann auf Antrag verlängert werden.

Diese Bestattungsform ist nur auf dem Alten Friedhof möglich.

Doppelwahlgrab

Das Nutzungsrecht wird für 30 Jahre auf dem Alten Friedhof und Friedhof Massenheim und für 35 Jahre auf dem Neuen Friedhof erworben. Die Bestattungen in der Grabstätte erfolgen nebeneinander. In diesem Grab können zusätzlich zu den Erdbestattungen sechs Urnen beigesetzt werden. Das Nutzungsrecht kann auf Antrag verlängert werden.

Urnenbestattung

Urnenreihengrab

Das Nutzungsrecht wird für 20 Jahre erworben. Eine Verlängerung des Nutzungsrechts ist nicht möglich.

Urnenwahlgrab

Das Nutzungsrecht wird für 25 Jahre erworben. In diesem Grab können vier Urnen beigesetzt werden. Das Nutzungsrecht kann auf Antrag verlängert werden.

Urnen-Nischen

Das Nutzungsrecht wird für 25 Jahre erworben. Bei dieser Bestattungsform können zwei Urnen nebeneinander beigesetzt werden. Das Nutzungsrecht kann auf Antrag verlängert werden.

Diese Bestattungsform ist nur auf Neuen Friedhof möglich.

Urnenrasengrab

Das Nutzungsrecht wird für 25 Jahre erworben. Bei dieser Bestattungsform können zwei Urnen übereinander in einer Urnen-Erdröhre beigesetzt werden. Das Nutzungsrecht kann auf Antrag verlängert werden.

Diese Bestattungsform ist nur auf dem Neuen Friedhof möglich.

Baumgrab

Das Nutzungsrecht wird für 25 Jahre erworben. In diesem Grab können zwei Urnen nebeneinander beigesetzt werden. Das Nutzungsrecht kann auf Antrag verlängert werden.

Diese Bestattungsform ist nur auf dem Friedhof Massenheim möglich.

Urnenanonymgrab

Das Nutzungsrecht wird für 20 Jahre erworben. Das Nutzungsrecht kann nicht verlängert werden.

Diese Bestattungsform ist nur auf dem Neuen Friedhof und Friedhof Massenheim möglich.

Memoriam-Garten

Der Erwerb eines Urnenreihen-, Urnenwahl- oder Einzelwahlgrabes ist nur in Verbindung mit einem Dauergrabpflegevertrag über die Treuhandstelle für Dauergrabpflege Hessen-Thüringen möglich. Der Treuhandvertrag umfasst die Grabbepflanzung und Grabpflege über die Dauer der Ruhe- bzw. Nutzungszeit, sowie einen Grabstein.

Bei dieser Bestattungsform ist es möglich, ein Grab zu Lebzeiten zu reservieren.