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Wichtige Hinweise zur Bürgerversammlung am 10. Juni 2026
Erstelldatum03.06.2026
Wie bereits informiert, lädt der Stadtverordnetenvorsteher alle Bürger gemäß § 8a der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) am 10. Juni 2026 um 19.00 Uhr zu einer Bürgerversammlung zum Thema „Baumaßnahmen Südstadt – Vorhabenträger stellen ihre Verkehrskonzepte vor“ein.
Aufgrund der vielen Anfragen zu diesem Termin, teilweise aus weiter entfernten Großstädten, möchte die Stadt Hochheim am Main dazu folgende Hinweise geben:
In der Bürgerversammlung wird die verkehrliche Abwicklung im Bereich der Südstadt vorgestellt, speziell betreffend Neckarstraße und Mainweg.
Es geht ausdrücklich nicht um die Vorstellung der Projekte Rhein Main Link oder den Brückenbau der A 671 sowie damit verbundene Fragen zu Dauer, Umfang oder Kosten.
Es geht ausschließlich darum zu zeigen, wie der die Baustellen andienende Verkehr in der Südstadt abgewickelt wird.
Eine Anmeldung zur Bürgerversammlung ist grundsätzlich nicht notwendig. Die Stadt Hochheim am Main weist jedoch auf die brandschutzbedingte Begrenzung der Sitzplatzkapazitäten hin.
Eine Bürgerversammlung nach § 8a HGO dient der jeweiligen Kommune zur Unterrichtung ihrer Bürger über wichtige Angelegenheiten.
Personen, welche von der Stadt eine Einladung für die Bürgerversammlung erhalten haben, werden gebeten, diese mitzubringen und am Eingang vorzuzeigen. Diese Personen werden bevorzugt eingelassen.
Sofern darüber hinaus noch Sitzplatzkapazitäten vorhanden sind, erfolgt auch für Personen, die keine Bürger von Hochheim am Main sind, ein Einlass.
