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Neuigkeiten

Appell zur Straßenreinigung und Rückschnitt in Hochheim am Main

Erstelldatum05.05.2026

Mit Blick auf die kommenden, sonnigen Tage, möchte die Stadt Hochheim am Main auf die Straßenreinigungssatzung (PDF-Dokument, 6,43 MB, 03.11.2025) hinweisen.

Alle Bewohner werden gebeten, sich bezüglich möglicher Rückschnitte von Bäumen und Sträuchern kundig zu machen. Der überhängende Bewuchs birgt oft Gefahren für die Sicherheit der Verkehrswege und deren Nutzer. Weiterhin werden dadurch regelmäßig Verkehrszeichen oder Laternen verdeckt. Während der Brutzeit vom 01.März bis 30. September dürfen Gehölze nur in eng begrenzten Fällen geschnitten oder Bäume gefällt werden. Wer solche Arbeiten plant, muss sie vorher mit der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises abstimmen. Darüber hinaus ist für Baumfällungen von geschützten Bäumen gemäß der Hochheimer Baumschutzsatzung eine Genehmigung bei der Stadt zu beantragen.

Es ist wichtig, dass Grundstückseigentümer, auch wenn das Grundstück unbebaut ist, regelmäßig für den Rückschnitt von Sträuchern und Bäumen entlang der Grundstücksgrenze sowie die Beseitigung von Unkraut im Bereich der Gehwege und Rinnsteine sorgen.  

Überhängende Zweige, wild wuchernde Pflanzen und hohes Gras können nicht nur das Stadtbild beeinträchtigen, sondern auch Gefahren für die Verkehrssicherheit darstellen. Auf Gehwegen kann Wildwuchs für Fußgänger und Radfahrer schnell zur Stolperfalle werden.

Die Stadt Hochheim bittet alle Grundstückseigentümer zur Pflege des Stadtbildes beizutragen und zielgerichtet die an das Grundstück angrenzenden Verkehrsflächen von beeinträchtigendem Bewuchs und Unkraut freizuhalten.

Gemeinsam für ein gepflegtes und sicheres Hochheim!