Rentenberatung
Beratung zur Rente – kostenlos und direkt im Rathaus
Haben Sie Fragen zur Rente? Die Versichertenältesten Brigitte Tuisel und Gernot Bill helfen gerne weiter – kostenlos und kompetent. Auch Anträge und Widersprüche können gemeinsam besprochen und bearbeitet werden.
Die Beratung findet im Souterrain des Rathauses statt, mit ebenerdigem Zugang über den Nebeneingang in der Classmannstraße.
Termine Rentenberatung
Bitte vereinbaren Sie vorher unbedingt einen Termin. Ihre Ansprechpartnerin für Termine ist Melanie Goretzko.
Termine
- Montags: 15 bis 18 Uhr
- Dienstags: 8:30 bis 12 Uhr
- Donnerstags (ungerade Kalenderwochen): 14 bis 18 Uhr
- Freitags: 12 bis 14 Uhr
Kontakt
Melanie Goretzko
Telefonnummer: +49 6146 900-151
melanie.goretzko(@)hochheim.de
Benötigte Unterlagen
Unterlagen Altersrente
- Aktueller Versicherungsverlauf oder Rentenauskunft Sozialversicherungsausweis
- Personalausweis oder Reisepass oder Meldebescheinigung
- Stammbuch
- Verheiratet Tag der Eheschließung
- Kinder Vornamen und Geburtsdatum
- Steueridentifikationsnummer
- Bankverbindung IBAN Nr. der Bankkarte
- Krankenkassenkarte
- Bei Antrag einer vorgezogener Altersrente wegen Schwerbehinderung (mindestens 50 %): Bescheid des Versorgungsamtes über die Feststellung des Grades der Behinderung
- Nachweis über eine Berufsausbildung (Gesellenbrief oder Studienabschluss) wenn noch nicht gemeldet
- Flüchtlings- oder Vertriebenenausweis
- Adresse und Aktenzeichen einer Betriebs- oder Zusatzrente
- Vertrag über Altersteilzeit
- Adresse und Aktenzeichen der Betriebs-, Zusatz-, Pensionskasse
- Mitteilung über den Rentenbeginn
Unterlagen Erwerbsminderungsrente
- Aktueller Versicherungsverlauf oder Rentenauskunft Sozialversicherungsausweis
- Personalausweis oder Reisepass oder Meldebescheinigung
- Stammbuch
- Bei Zuzug aus dem Ausland: Angabe zum Zeitpunkt und Land
- Bei Verheirateten: Tag der Eheschließung
- Bei Kindern: Vornamen und Geburtsdatum
- Steueridentifikationsnummer
- Bankverbindung IBAN Nr. der Bankkarte
- Krankenkassenkarte
- Bescheid des Versorgungsamtes über die Feststellung des Grades der Behinderung
- Nachweis über eine Berufsausbildung (Gesellenbrief oder Studienabschluss)
- Flüchtlings- oder Vertriebenenausweis
- Adresse und Aktenzeichen einer Betriebs- oder Zusatzrente
- Anschrift des letzten Arbeitgebers und die Arbeitszeit
- Bescheid der Krankenkasse über Krankengeldbezug
- Bescheid der Agentur für Arbeit/Jobcenter über Arbeitslosengeld I und ALGII
- Art der Krankheit weshalb ein E-Antrag gestellt wird
- Anschrift der behandelnden Ärzte, genaue Fachrichtung, Beginn der Behandlung und letzter Besuchstermin
- ärztliche Befundberichte, nur aktuelle
- Klinikaufenthalt, REHA Maßnahmen
Unterlagen Witwenrente/Witwerrente
- Personalausweis oder Reisepass
- Sterbeurkunde, Heiratsurkunde, Geburtsurkunde der Kinder
- Stammbuch
- Bankverbindung (BLZ, Kontonummer, Sitz der Bank) sowie die IBAN und BIC Nummer. Diese befinden sich auf einem aktuellen Kontoauszug, der Bankkarte oder können auch bei der Bank erfragt werden.
- Rentenbescheid vom Antragsteller und der verstorbenen Person
- Wenn noch keine eigene Rente bezogen wird: Nachweis über eigenes Einkommen (Entgelt, Krankengeld, Arbeitslosengeld)
- Krankenkassenkarte bzw. Name und Anschrift der Krankenkasse
- Name, Anschrift und Personalnummer der Zahlstelle von Betriebsrente, Zusatzversorgung und / oder Pensionen
- Wenn in der Rentenauskunft Ausbildungszeiten und Beschäftigungszeiten nicht nachgewiesen sind: Nachweis mitbringen (Ausbildungsnachweise, Sozialversicherungsunterlagen, bei ausländischen Zeiten die Arbeitsbücher)
Frau Brigitte Tuisel als neue Ansprechpartnerin
Brigitte Tuisel nimmt ihre Arbeit als ehrenamtliche Versichertenberaterin der Deutschen Rentenversicherung Bund im Lkr. Main-Taunus-Kreis auf. In den kommenden Jahren wird sie sich hier um die Anliegen der Versicherten kümmern, Anträge aufnehmen und Fragen rund um das Thema Renten beantworten. Mit ihrem ehrenamtlichen Engagement sorgt Tuisel für eine ortsnahe und persönliche Verbindung der Rentenversicherung zu ihren Versicherten.
Weitere Informationen finden Sie im Artikel Verlässliche Ansprechpartnerin zur Rente.
