Soziale Beratung
Soziale Beratung vor Ort
Das Amt für Soziales gibt Ihnen Informationen über die Beantragung von sozialen Leistungen und eingehende Beratung in schwierigen Lebenssituationen. In der sozialen Beratung helfen wir Ihnen, die Situation zu klären und Lösungen zu finden und nach weiterer Unterstützung zu suchen. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, Anträge und Unterlagen für den Main-Taunus-Kreis abzugeben.
Da die Akten des Main-Taunus-Kreises aktualisiert werden, sind ab sofort keine Originale mehr einzureichen, sondern nur noch Kopien.
Bürgergeld
Anspruch haben alle erwerbsfähigen und hilfsbedürftigen Personen im Alter von 15 bis unter 65 Jahren, wenn sie sich gewöhnlich in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten. Ausländern muss zudem die Aufnahme einer Beschäftigung erlaubt sein oder erlaubt werden können.
Leistungen können auch Personen erhalten, die mit einem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft leben (z.B. Angehörige).
Keine Leistungen erhalten Personen, die Rente wegen Alters beziehen oder länger als sechs Monate in einer stationären Einrichtung (z.B. Krankenhaus) untergebracht sind, sowie im Regelfall Auszubildende, Schüler und Studenten.
Benötigte Unterlagen:
- Antrag SGB II
- gültige Ausweise (Personalausweise, Reisepass)
- aktuelle Meldebescheinigungen
- Sozialversicherungsausweise
- Mitgliedsbescheinigungen der Krankenkasse / Versicherungskarte
- Kontoauszüge der letzten 3 Monate
- Mietbescheinigung
- Mietvertrag
- weitere Unterlagen entnehmen Sie bitte dem Antrag
Anspruchsberechtigte Personen:
- Erwerbsfähige und hilfsbedürftige Personen
- Mindestens 15 Jahre alt, aber noch keine 65 Jahre alt
- Gewöhnlicher Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland
Wohngeld
Unter Wohngeld versteht man den Zuschuss des Staates zur Miete. Wohngeld kann sowohl von Personen, die zur Miete wohnen (Mietzuschuss), sowie von Personen, die in selbst genutztem Eigentum wohnen (Lastenzuschuss), beansprucht werden. Die Hilfe ist für Personen mit geringem Einkommen vorgesehen. Die Höhe des Wohngeldes hängt von der Anzahl der Haushaltsmitglieder, der Höhe der Einnahmen aller Haushaltsmitglieder und der Höhe der Miete / Belastung ab.
Unterlagen
- Wohngeldantrag
- Mietvertrag
- Letzte Betriebs- und Heizkostenabrechnung
- Kontoauszüge der letzten 3 Monate
- Gehaltsabrechnungen der letzten 6 Monate
- Eventuelle zusätzliche Kosten zur Miete
HINWEISE
Gerne leiten wir Ihre kompletten Unterlagen an die Wohngeldstelle im Main-Taunus-Kreis weiter.
Die Berechnung erfolgt in der Wohngeldstelle des Main-Taunus-Kreises.
Grundsicherung
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine Leistung zur Sicherung des notwendigen Lebensunterhaltes. Hilfebedürftige Personen, die die Altersgrenze erreicht haben oder wegen einer bestehenden Erwerbsminderung auf Dauer ihren Lebensunterhalt nicht aus eigener Erwerbstätigkeit bestreiten können, haben Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.
Unterlagen
- Antrag SGB XII
- gültige Ausweise (Personalausweise, Reisepass)
- aktuelle Meldebescheinigungen
- Sozialversicherungsausweise
- Mitgliedsbescheinigungen der Krankenkasse / Versicherungskarte
- Rentenanpassungsmitteilung
- Kontoauszüge der letzten 3 Monate
- Mietbescheinigung
- Mietvertrag
- weitere Unterlagen entnehmen Sie bitte dem Antrag
Leistungsberechtigt
- Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland
- Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben oder die das 18. Lebensjahr vollendet haben und unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage aus medizinischen Gründen dauerhaft voll erwerbsgemindert sind
- Personen, die keinen Anspruch auf ALG 2 mehr haben, da sie sich vermutlich länger als 6 Monate in einer stationären Einrichtung befinden
Bildung & Teilhabe
Wenn die Familie soziale Leistungen bezieht, kann ein Antrag auf Bildung und Teilhabe gestellt werden. Dies sind Leistungen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, um am sozialen und kulturellen Leben teilzunehmen.
Leistungen
- Mittagessen
- Kultur, Sport, Freizeit
- Ausflüge
- Lernförderung
- Schulbedarf
- Schülerbeförderung
Beantragte Leistungen müssen belegt werden (Schulbescheinigung, Mitgliedsbescheinigung, etc.).
Anspruch
Kinder haben einen Anspruch auf das Bildungspaket, wenn ihre Eltern
- Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld
- Sozialhilfe
- Wohngeld oder
- den Kinderzuschlag
bekommen.
Weitere Hilfe
Viele hilfreiche weitere Angebote in Hochheim finden Sie auf der Seite Hilfsangebote und Beratungsstellen.
