Planungsrecht
Planen & Bauen
Um eine geordnete städtebauliche Entwicklung sicherzustellen, gilt in Deutschland das Bauplanungsrecht bzw. Städtebaurecht.
Es ist als Bundesrecht im Baugesetzbuch (BauGB) festgeschrieben und in Rechtsverordnungen, wie z. B. der Baunutzungsverordnung oder der Planzeichenverordnung, die Detailfragen bei Bauvorhaben verbindlich regeln, verankert. Wichtigstes Planungsinstrument im Städtebaurecht ist die zweistufig gegliederte Bauleitplanung. Sie teilt sich in den vorbereitenden Bauleitplan (Flächennutzungsplan) und den verbindlichen Bauleitplan (Bebauungsplan).
Kommunale Selbstverwaltung
Das Baugesetzbuch ermächtigt und verpflichtet Kommunen dazu, Bauleitpläne in eigener Verantwortung aufzustellen. Auch die Entscheidung darüber, wann ein Bauleitplan aufgestellt, ergänzt, geändert oder aufgehoben wird, liegt im planerischen Ermessen der Stadtverwaltung. Das Abwägungsgebot ist dabei eine wesentliche Verpflichtung für die Aufstellung von Bauleitplänen. Das bedeutet, dass die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen sind. Beschlossene, also rechtskräftige Bebauungspläne besitzen als Satzungen den Status geltenden Ortsrechts.
Aktuelle Bauleitplanverfahren
Für die Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung von Bauleitplänen ist ein förmliches Verfahren nach den Vorgaben des Baugesetzbuches (BauGB) durchzuführen. Dieses umfasst u. a. die Beteiligung der "Öffentlichkeit", d. h. der Bürgerinnen und Bürger (gem. § 3 BauGB) sowie der "Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange" (gem. § 4 BauGB).
Alle aktuellen Bauleitverfahren in der Aufstellungen finden Sie auf der Seite Bauleitverfahren.
Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan als vorbereitender Bauleitplan umfasst das gesamte Stadt- oder Gemeindegebiet und bildet die Grundlage für die Ausarbeitung von detaillierten Plänen für Teile des Gemeindegebietes. Im Flächennutzungsplan werden Aussagen über die zukünftige Bodennutzung getroffen, also die Verteilung von Wohn-, Gewerbe-, Frei- und Sonderflächen sowie die Lage wichtiger Verkehrsstraßen. Dem Regionalverband FrankfurtRheinMain obliegen im Interesse einer geordneten räumlichen Entwicklung die vorbereitenden Planungsaufgaben des Verbandsgebietes und seiner 75 Mitgliedsstädte, so auch der Stadt Hochheim am Main. Der aktuell gültige Regionale Flächennutzungsplan 2010 für den Ballungsraum Frankfurt-Rhein-Main trat mit seiner Veröffentlichung am 17. Oktober 2011 in Kraft.
Leitfaden zur städtebaulichen Planung
Städtebauliche Planungen beeinflussen unser Leben: die Sicht aus dem Fenster, den Weg zur Arbeit, die Beweglichkeit zu Fuß, mit dem Rad, mit dem Auto. Ausführliche Informationen hat das Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum in einer Broschüre zusammengestellt:
Leitfaden städtebauliche Planung (PDF-Dokument, 25,3 MB, 28.11.2025)
Was sind rechtskräftige Bebauungspläne?
Als verbindlicher Bauleitplan ist der Bebauungsplan der rechtliche Rahmen städtebaulicher Entwicklung und juristische Grundlage dafür, wie einzelne Grundstücke zu nutzen und zu bebauen sind. Im Gegensatz zum Flächennutzungsplan erfasst er nur Teilgebiete der Gemeinde. Sein Geltungsbereich hängt also von der Planungsaufgabe ab und sein Planungsziel wird aus den Vorgaben des Flächennutzungsplanes abgeleitet. Der Beschluss, einen Bebauungsplan aufzustellen, wird getroffen, wenn es nötig ist, die städtebauliche Entwicklung eines Teils der Gemeinde zu steuern. Das Aufstellungsverfahren für einen Bebauungsplan ist im Baugesetzbuch geregelt. In der Regel besteht ein Bebauungsplan aus einer Planzeichnung, die durch textliche Festsetzungen ergänzt wird. Zu jedem Bebauungsplan gehört eine Begründung. Darin werden die Ziele und Zwecke des Bebauungsplans erläutert. Die Begründung enthält außerdem Hinweise auf die Auswirkungen der Planung und auf die zur Verwirklichung notwendigen Maßnahmen. Als Bestandteil der Begründung wird im Regelverfahren ein Umweltbericht erstellt. In diesem sind die ermittelten und bewerteten Belange des Umweltschutzes dargelegt.
