Wahl des Kreistages

Am 15. März 2026 finden in Hessen Kommunalwahlen statt.

Weitere Informationen finden Sie unterhalb der Grafik.

Die Kommunalwahlen sind von den hessischen Städten und Gemeinden und den Landkreisen in eigener Verantwortung durchzuführen und zu organisieren.

Gemeinde-, Ortsbeirats-, Ausländer- und Kreiswahl werden im ganzen Land am selben Tag durchgeführt.

Hier finden Sie alle Informationen für die Einreichung eines Wahlvorschlages: Wahlen

Bitte beachten Sie die gesetzlichen Änderungen zur Sitzvergabe bei den Kommunalwahlen, nunmehr nach dem Höchstzahlverfahren d'Hondt - siehe beigefügtes pdf mit Rechenbeispielen.

 Berechnung Sitzverteilung  (pdf - 133,33 kB)

notwendige Vordrucke für die Einreichung eines Wahlvorschlags:

 Nr. 6 Wahlvorschlag  (pdf - 184,87 kB)

 Nr. 8 Bescheinigung Wahlrecht  (pdf - 108,09 kB)

 Nr. 9 Zustimmungserklärung  (pdf - 265,30 kB)

 Nr. 11 Niederschrift  (pdf - 92,86 kB)

 Nr. 11 Liste  (pdf - 135,45 kB)

 

Terminkalender Kommunalwahl

Wann Was Rechtsgrundlage
bis spätestens 26.12.2025 Öffentliche Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen § 22 KWO
5.01.2026, 18:00 Uhr

Ablauf der Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen.

Achtung: Ausschlussfrist!

§ 13 KWG
16.01.2026, 18:00 Uhr Sitzung Wahlausschuss und Entscheidung über Zulassung der Wahlvorschläge (öffentlich) § 15 KWG, § 25 KWO
bis 26.01.2026 Öffentliche Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge § 15 KWG
ab 26.01.2026 Auslage Musterstimmzettel im Rathaus § 15 KWG
01.02.2026 Stichtag Eintragung Wählerverzeichnis. Danach nur noch auf Antrag  

ab 02.02.2026

 

 

 

 

bis 10.03.26, 12:00 Uhr über Onlineplattform

 

bis 13.03.26, 13:00 Uhr im Rathaus

Frühester Termin zur Ausgabe von Wahlscheinen (=Briefwahlunterlagen)

 

Wegen des Postlaufs wird ab dann nur noch direkt ausgegeben

Ende der Wahlscheinausgabe, Erstellung Wählerverzeichnis

§ 18 KWO

 

 

 

 

 

 

 

§ 17 KWO

bis 19.02.2026 Wahlbekanntmachung § 11 KWO
bis 22.02.2026 Zugang der Wahlbenachrichtigung inklusive Vordruck Wahlscheinantrag § 10 KWO
23.02. – 27.02.2026 Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis § 8 KWG, § 12 KWO
27.02.2026 Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis endet § 8 KWG, § 13 KWO
15.03.2026 8:00 – 18:00 Uhr Kommunalwahl + Wahl Kreistag § 22 KWG, § 54 KWO
bis 27.03.2026

Wahlausschuss

Feststellung des Wahlergebnisses

§ 22 KWG, § 54 KWO
danach Öffentliche Bekanntmachung Wahlergebnis § 23 KWG, § 55 KWO
2 Wochen nach Bekanntmachung Wahlergebnis Letzter Tag zur Einreichung von Einsprüchen gegen die Wahl § 25 KWG, §55 KWO

 

Es handelt sich um einen Auszug der wichtigsten Fristen der Kommunalwahl.

Es gelten die KWO, die HGO und das KWG in der jeweils geltenden Fassung.

 

* KWO = Kommunalwahlordnung (HE)

 

* KWG = Hessisches Kommunalwahlgesetz

 

* HGO = Hessische Gemeindeordnung

Die Wahlperiode dauert fünf Jahre.