Europawahl
Die Wahlergebnisse der letzten Wahlen finden Sie bei den > Pfeilen.
Das Europäische Parlament ist das einzige direkt vom Volk der Mitgliedsstaaten legitimierte Organ der Europäischen Union. Durch die Europawahl, als demokratischer Akt, haben somit die Bürgerinnen und Bürger ein eigenes Instrument zur unmittelbaren Einflussnahme auf die Unionspolitik. Die letzte Wahl fand am 26. Mai 2019 statt.
Die Abgeordneten des Europäischen Parlamentes werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier und geheimer Wahl nach dem Verhältniswahlsystem für fünf Jahre gewählt. Ein einheitliches Wahlgesetz auf EU-Ebene besteht nicht. Die Volksvertreter werden daher in den 28 Mitgliedstaaten nach verschiedenen nationalen Verfahren gewählt.
In Deutschland werden die 96 Abgeordneten für das europäische Parlament nach den Grundsätzen der Verhältniswahl mit Listenwahlvorschlägen gewählt.
Wahlrecht von Unionsbürgern (Staatsangehörige der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union) und Auslandsdeutschen
Der Bundeswahlleiter hat entsprechende Informationen und Antragsvordrucke zu diesem Thema in sein Internetangebot eingestellt.
Mehr Informationen unter Bundeswahlleiter
und auf der Internetseite des Europäischen Parlaments
Harald Rademacher (Teamleiter/Wahlleiter)
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Stefanie Geis (Sachbearbeiterin/ stellv. Wahlleiterin/ Standesbeamtin)
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