Bundestagswahl 2025
Für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag wurde der 23.02.2025 festgelegt. Aufgrund der vom Grundgesetz vorgesehenen Frist von 60 Tagen bis zur Neuwahl, hat das BMI von der Ermächtigung Gebrauch gemacht, wesentliche wahlrechtliche Fristen durch Rechtsverordnung zu verkürzen.
Daraus ergeben sich folgende Fristen:
Wann | Was |
13.01. – 02.02.25 | Zeitraum, in dem Wahlberechtigte, die im Inland leben, auf Antrag ins Wählerverzeichnis eingetragen werden |
02.02.25 | Letzter Tag für die Stellung eines Antrags auf Eintragung in das Wählerverzeichnis durch Wahlberechtigte, die nur auf Antrag eingetragen werden |
02.02.25 | Letzter Tag für die Wahlbenachrichtigung mit Wahlscheinantrag |
03.02.2025 | Ausgabe Briefwahlunterlagen |
03. – 07.02.25 | Zeitraum für Einsichtnahme ins Wählerverzeichnis
07.02.25 Fristende für Einlegung von Einsprüchen gegen das Wählerverzeichnis |
21.02.25 Bis 15 Uhr
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Letzter Tag für die Ausgabe von Wahlscheinen/ Briefwahlunterlagen |
23.02.25 8 – 18 Uhr |
Wahltag |