Bundestagswahl 2025

Für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag wurde der 23.02.2025 festgelegt. Aufgrund der vom Grundgesetz vorgesehenen Frist von 60 Tagen bis zur Neuwahl, hat das BMI von der Ermächtigung Gebrauch gemacht, wesentliche wahlrechtliche Fristen durch Rechtsverordnung zu verkürzen.

Daraus ergeben sich folgende Fristen:

Wann Was
13.01. – 02.02.25 Zeitraum, in dem Wahlberechtigte, die im Inland leben, auf Antrag ins Wählerverzeichnis eingetragen werden
02.02.25 Letzter Tag für die Stellung eines Antrags auf Eintragung in das Wählerverzeichnis durch Wahlberechtigte, die nur auf Antrag eingetragen werden
02.02.25 Letzter Tag für die Wahlbenachrichtigung mit Wahlscheinantrag
03.02.2025 Ausgabe Briefwahlunterlagen
03. – 07.02.25

Zeitraum für Einsichtnahme ins Wählerverzeichnis

 

07.02.25 Fristende für Einlegung von Einsprüchen gegen das Wählerverzeichnis

21.02.25

Bis 15 Uhr

 

Letzter Tag für die Ausgabe von Wahlscheinen/ Briefwahlunterlagen

23.02.25

8 – 18 Uhr

Wahltag