Brunnen bohren

Unterlagen

Anzeigepflicht bei der Unteren Wasserbehörde beim Landrat des Main-Taunus-Kreises, Am Kreishaus 1 - 5, 65719 Hofheim am Taunus

Hinweise

Soweit gefördertes Brunnenwasser der Kanalisation zugeführt wird. Über Toilettenspülung, Waschmaschine oder Schwimmbäder gilt es als gebührenpflichtiges Abwasser. Die Brunnenanlage ist dann mit einem Wasserzähler zu versehen.

Kosten

Die aktuelle Entwässerungssatzung im Ortsrecht; Stichwort: Entwässerung