Gießwasserzähler

Unterlagen

Antrag auf Aufnahme eines privaten Gießwasserzählers

Hinweise

Der Gießwasserzähler ist ein Privatzähler gemäß § 29 der Entwässerungssatzung der Stadt Hochheim am Main.

Er liegt in der Eigenverantwortung des Grundstückseigentümers und ist auf eigene Kosten anzuschaffen.

Zur Erfassung des Gießwasserzählers benötigen die Stadtwerke folgende Unterlagen

  1. Foto des alten Zählers mit Zählernummer und Endstand bei Ausbau
  2. Foto des neuen Zählers mit Zählernummer und Anfangsstand
  3. Foto der Verbrauchsstelle im Ganzen, auf dem zu erkennen ist, wo und wie der Gießwasserzähler eingebaut ist.

Diese Fotos senden Sie bitte an die E-Mail-Anschrift stadtwerke@hochheim.de.

 Nach Prüfung wird der Gießwasserzähler im System aufgenommen und registriert.

Kosten

Setzen eines Zählers von einem Installateurbetrieb