LKW Durchfahrtsverbot
Seit den 1990er Jahren gibt es das Thema Durchfahrtsverbot für LKW über 7,5t in den Gemarkungsbereichen Hochheim am Main und Flörsheim.
Mit Schreiben vom 25.01.1990 wurde durch das Regierungspräsidium Darmstadt angewiesen, dass die weiträumig Beschilderung für das Durchfahrtsverbot über 7,5t bis zum 28.02.1990 umgesetzt werden muss.
Die Beschilderung umfasst das Gebiet südl. BAB 3, BAB 66 und nördlich BAB 671 und betrifft wie in den Plänen 2-5 dargestellt die Städte Flörsheim und Hochheim am Main.
Falls ein Lieferauftrag in Hochheim am Main besteht und kein anderer Weg für die Anlieferung möglich ist, kann das per Mail unter ordnungsamt@hochheim.de mitgeteilt werden, sodass nach Auslösen des Blitzers kein Bußgeldverfahren vom Ordnungsamt eingeleitet wird.
notwendige Unterlagen:
- Lieferschein
- persönliche Daten
- Kennzeichen
Alternativ kann das Gleiche nach Einleitung des Verfahrens, im Rahmen der Anhörung, bei der Zentralen Bußgeldstelle in Kassel geltend gemacht werden.
Die Stellungnahme wird vom Ordnungsamt geprüft und das Verfahren entsprechend eingestellt oder fortgeführt.
Beschilderungspläne
Gesamtübersicht
Durchfahrtsverbot 7,5t