Altkleidersammelcontainer (Sondernutzung)
Hinweis:
Das Antragsverfahren richtet sich nach dem Standortvergabekonzept der Stadt Hochheim am Main.
Entgegen der Angabe in unserem Vergabekonzept erfolgt die erstmalige Erteilung für Altkleidercontainer am 01.03.2020.
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Kosten:
- die Kosten richten sich nach dem Gebührenverzeichnis zur Sondernutzungssatzung:
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Die Sondernutzungserlaubnis wird durch den Magistrat der Stadt Hochheim befristet für drei Jahre erteilt.
Der nächste Wechsel für die Sondernutzungserlaubnis für die Aufstellung von Altkleidersammelcontainern erfolgt zum 01.03.2026.
Bitte beachten Sie dazu das Standortvergabekonzept sowie die Losverteilung der Standorte im Stadtgebiet.
Der Antrag kann schriftlich per Mail straßenverkehrsbehoerde@hochheim.de oder per Post Burgeffstr. 30/Le Pontet-Platz, 65239 Hochheim am Main gestellt werden
Eine Antragstellung kann ausschließlich im Zeitraum 01.12.25 – 01.02.26 erfolgen.
Es werden nur fristgerecht und vollständige Anträge berücksichtigt.
Dem Antrag sind folgenden Unterlagen beizufügen und müssen folgende Angaben enthalten:
- Name und Anschrift einschließlich Mailadresse und Telefonnummer der Personal-/Kapitalgesellschaft auf die die Sondernutzungserlaubnis ausgestellt werden soll
- Aktueller Gewerberegisterauszug vorgenannter Gesellschaft (nicht älter als 4 Wochen)
- Name und Anschrift einschließlich Mailadresse und Telefonnummer der vertretungsberechtigten Person
- aktueller Bundeszentralregisterauszug vorgenannter Person (nicht älter als 4 Wochen)
- Gültiges Zertifikat als Versorgungsfachbetrieb im Sinne des § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz
- Nachweis über die Betriebshaftpflichtversicherung
- Übersicht über die bisherigen Tätigkeiten im Wertstoff- und Textilrecycling mit Referenzen
- Nachweis über die geordnete und schadlose Verwertung des gesammelten Inhalts der Altkleidercontainer
- Darstellung der geplanten Leerungsintervalle
- bei gewerblichen oder gemeinnützigen Sammlungen ein Nachweis über das Anzeigeverfahren nach § 18 KrWG