Gaststätte

Eröffnung und Übernahme einer Gaststätte

Für die Eröffnung und Übernahme einer Gaststätte gilt das Hessische Gaststättengesetz.

Wer eine Gaststätte mit Alkoholausschank betreiben will, ist verpflichtet, 6 Wochen vor Betriebsbeginn eine Gewerbeanzeige unter der Vorlage bestimmter Unterlagen abzugeben.

Wer eine Gaststätte ohne Alkoholausschank betreiben will, muss gleichzeitig mit dem Betriebsbeginn lediglich eine Gewerbeanzeige abgeben.

Die Anzeigepflicht entbindet nicht von der Einhaltung sonstiger gewerberechtlicher Vorschriften, wie Sperrzeitregelung, lebensmittelrechtliche Vorschriften, Baurecht (z.B. hinsichtlich der Frage nach Toiletten)

Unterlagen

  • Antrag auf Anzeige eines Gaststättengewerbes
  • Bescheinigung in Steuersachen vom Finanzamt
  • Nachweis über das beantragte Führungszeugnis vom Meldeamt des Hauptwohnsitzes zur Vorlage bei der Behörde
  • Nachweis über die beantragte Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beim Meldeamt des Hauptwohnsitzes zur Vorlage bei der Behörde
  • Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis beim Vollstreckungsgericht 
  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde
  • Gewerbeanmeldung
  • ggfls. Handelsregisterauszug der Hauptniederlassung

Kosten

  • Gewerbeanzeige 28,00 Euro
  • Bestätigung 8,00 Euro
  • Führungszeugnis 13,00 Euro
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister 13,00 Euro

Fristen & Termine

  • sechs Wochen vor Betriebsbeginn

Hinweis