Trinkwasseranschluss

Jeder Eigentümer eines Grundstücks, auf dem Trinkwasser benötigt wird, hat die Pflicht, dieses Grundstück an die Wasserversorgungsanlage anzuschließen. Die Anschlussleitung wird ausschließlich von den Stadtwerken hergestellt, erneuert, verändert, unterhalten oder beseitigt. Der Wasserabnehmer darf nicht auf die Anschlussleitung einschließlich der Messeinrichtung einwirken oder einwirken lassen.

Unterlagen

Antrag auf Trinkwasseranschluss -siehe Download-

Hinweise

Die Stadtwerke beziehen das Trinkwasser vom Wasserversorgungsverband Main-Taunus-West und verteilen dieses an die angeschlossenen Grundstücke.

Gültigkeit

unbegrenzt

Hinweise

Zur Herstellung eines Trinkwasseranschlusses muss ein Antrag gestellt und beim Eigenbetrieb Stadtwerke eingereicht werden. Fragen im Vorfeld des Anschlusses an das Trinkwassernetz können direkt mit dem Wassermeister Alfred Vowinkel geklärt werden.