Straßenreinigung
Hinweise
Die Stadt Hochheim hat die Pflicht zur Reinigung der öffentlichen Straßen auf die Eigentümer und Besitzer, der durch öffentliche Straßen erschlossenen bebauten oder auch unbebauten Grundstücke übertragen. Die Reinigungspflicht erstreckt sich auf die Fahrbahnen, einschließlich der Radwege, Mopedwege und Standspuren. Ebenso zu reinigen sind die Parkplätze, die Straßenrinnen, die Gehwege, die Überwege sowie Böschungen und Stützmauern.
Fälligkeit
Die Einzelheiten finden sich in der Straßenreinigungssatzung im Ortsrecht. Stichwort: Straßen
Die Reinigungspflicht erstreckt ebenfalls auf den Winterdienst. Hier ist vorzugsweise abstumpfendes Material wie Sand oder Splitt zu verwenden.
Martin Koridaß (Sachbearbeiter Straßen- und Tiefbau)
Amt für Bauen und Stadtentwicklung
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Mobil: | +49 176 15900165 |
Fax: | +49 6146 900-199 |
E-Mail: | martin.koridass@hochheim.de |
Gebäude: | Leuchter-Villa, Burgeffstraße 15, 65239 Hochheim am Main |
Zimmer-Nr.: | 1. OG |
Postanschrift: | Magistrat der Stadt Hochheim am Main, Burgeffstraße 30 / Le Pontet-Platz, 65239 Hochheim am Main |
Amt für Bauen und Stadtentwicklung
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