Parkausweis für Schwerbehinderte
Ausweis für das berechtigte Parken auf einem Schwerbehindertenparkplatz
Hinweise
Außergewöhnlich gehbehinderten Menschen (Merkzeichen aG auf dem Schwerbehindertenausweis) und blinden Menschen (Merkzeichen Bl auf dem Schwerbehindertenausweis) werden Ausnahmegenehmigungen zur Parkerleichterung nach der Straßenverkehrsordnung erteilt.
Auch besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen mit dem Merkzeichen G oder B haben die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen, einen Antrag auf Parkerleichterung zu stellen. Es erfolgt die Antragstellung über die Straßenverkehrsbehörde, die dann eine Stellungnahme des Versorgungsamtes einholt, um über den Antrag entscheiden zu können.
Unterlagen
- Online-Antrag Parkausweis für besondere Gruppen Schwerbehinderter Menschen mit den Merkzeichen G, B, etc.
- Online-Antrag Parkausweis für Schwerbehinderte mit den Merkzeichen aG oder Bl
- Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes
- Passfoto
Gültigkeit
5 Jahre
Helmut Schön (stellv. Amtsleiter)
Telefon: | +49 6146 900-135 |
Fax: | +49 6146 900-199 |
E-Mail: | helmut.schoen@hochheim.de |
Ordnungsamt: | ordnungsamt@hochheim.de |
Gebäude: |
Leuchter-Villa, Burgeffstraße 15 65239 Hochheim am Main |
Zimmer-Nr.: | EG |
Postanschrift: | Magistrat der Stadt Hochheim am Main Burgeffstraße 30 / Le Pontet-Platz 65239 Hochheim am Main |