Nachbeurkundung
Nachbeurkundung eines Personenstandsfalles im Ausland (Geburt, Eheschließung, Lebenspartnerschaft, Sterbefall)
Wer im Ausland geheiratet oder eine Lebenspartnerschaft begründet hat, Kind / Kinder im Ausland geboren sind oder ein Familienangehöriger im Ausland verstorben ist, kann dies beim Wohnsitzstandesamt auf Antrag nachbeurkunden lassen. Voraussetzung ist der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit oder die Anerkennung als ausländischer Flüchtling.
Kosten
- Nachbeurkundung Geburt 47,00 Euro
- Nachbeurkundung Eheschließung oder Lebenspartnerschaft 94,00 Euro
- Nachbeurkundung Sterbefall 47,00 Euro
- Urkunde 12,00 Euro
- jede weitere Ausfertigung 6,00 Euro
Reinhild Marcheel (Standesbeamtin)
Telefon: | +49 6146 900-137 |
Fax: | +49 6146 900-199 |
Standesamt: | standesamt@hochheim.de |
E-Mail: | reinhild.marcheel@hochheim.de |
Gebäude: |
Rathaus, Burgeffstraße 30 65239 Hochheim am Main |
Zimmer-Nr.: | 0.09, EG |
Postanschrift: | Magistrat der Stadt Hochheim am Main Burgeffstraße 30 / Le Pontet-Platz 65239 Hochheim am Main |