Handwerker Parkausweis Region Frankfurt Rhein Main

Eine Ausnahmegenehmigung zum Parken kann für eingetragene Handwerksbetriebe beantragt werden.

Hinweise

Die Genehmigung berechtigt zum Parken

  • im eingeschränkten Halteverbot/Zonenhalteverbot nach Zeichen 286/290 StVO
  • an Parkuhren und Parkscheinautomaten ohne Entrichtung von Gebühren und ohne Beachtung der Parkhöchstdauer
  • in verkehrsberuhigten Bereichen außerhalb der markierten Flächen, soweit dann ein Fahrzeug mit 2,55m Breite noch passieren kann
  • in Bereichen mit Parkscheibenpflicht ohne Auslegen der Parkscheibe und unter Überschreitung der Höchstparkdauer
  • auf Bewohnerparkplätzen

Unterlagen

  • Antrag
  • Kopie der Gewerbeanmeldung
  • Kopie der Handwerkskarte
  • Kopie der Kfz-Scheine

Gültigkeit

1 Jahr

Kosten

305,00 Euro