Einbürgerung
Die deutsche Staatsangehörigkeit kann für einen Ausländer durch Einbürgerung erworben werden.
Wer dauerhaft in Deutschland lebt, kann sich unter bestimmten Voraussetzungen einbürgern lassen. Die Einbürgerung erfolgt nicht automatisch, dazu muss ein Antrag gestellt werden. Personen ab 16 Jahren stellen diesen Antrag selbst, für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren stellen den Antrag die Eltern.
Reinhild Marcheel (Standesbeamtin)
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