Ehrungen der Bundesrepublik Deutschland

Am 07. September 1951 stiftete Bundespräsident Theodor Heuss den Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland. Er wird für besondere Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland sowie für Leistungen im politischen, wirtschaftlichen, sozialen und geistigen Bereich verliehen.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wird in acht verschiedenen Stufen verliehen:

  • Verdienstmedaille
  • Verdienstkreuz am Bande
  • Verdienstkreuz 1. Klasse
  • Großes Verdienstkreuz
  • Großes Verdienstkreuz mit Stern
  • Großes Verdienstkreuz mit Stern und Schulterband
  • Großkreuz
  • Sonderstufen des Großkreuzes

Erstauszeichnungen werden in der Regel mit der Verdienstmedaille und dem Verdienstkreuz am Bande vorgenommen. Jedermann kann die Verleihung des Verdienstordens an engagierte Mitbürgerinnen und Mitbürger anregen. Zur Erleichterung der Prüfung sollte die Anregung folgende Angaben enthalten: Vor- und Familienname, Geburtsdatum, Wohnanschrift, Lebenslauf und eine Darstellung von Art und Umfang der besonderen Verdienste sowie Referenzpersonen. Jedem Vorschlag geht ein Prüfverfahren voraus, in dem alle fachlich berührten Behörden und Institutionen sowie Referenzpersonen beteiligt werden. Dabei werden sowohl die Verdienste, als auch die Ordenswürdigkeit des Vorgeschlagenen geprüft. Aufgrund der Ordensvorschläge entscheidet der Bundespräsident über die Verleihung des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland in einer angemessenen Stufe. Dabei ist es dem Bundespräsidenten insbesondere daran gelegen, das hohe ehrenamtliche und gesellschaftliche Engagement der Frauen bei den Ordensverleihungen angemessen zu würdigen.

Wichtiger Hinweis

Die Anregung auf Verleihung des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland (Bundesverdienstkreuz) ist an die Hessische Staatskanzlei oder an den Magistrat der Stadt Hochheim am Main zu richten.