Brauchtumsfeuer
Osterfeuer, sogenannte Brauchtumsfeuer sind unter engen Voraussetzungen erlaubt. Sie müssen der Stadtverwaltung jedoch zwei Wochen im Voraus angezeigt werden.
Osterfeuer, sogenannte Brauchtumsfeuer sind unter engen Voraussetzungen erlaubt. Sie müssen der Stadtverwaltung jedoch zwei Wochen im Voraus angezeigt werden.