Bewohnerparkausweis
Wer in der Hochheimer Altstadt wohnt, hat unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf einen Bewohnerparkausweis. Die Benutzung von Bewohnerparkplätzen ist nur mit einem Ausweis erlaubt. Diese Parkplätze sind entsprechend markiert und beschildert. Die Bewohner der Altstadt sollten Ihre Fahrzeuge nach Möglichkeit auf Stellplätzen oder Garagen, außerhalb der öffentlichen Verkehrsfläche, parken, um somit den Parkraum Gästen der Altstadt bzw. Bewohnern zur Verfügung zu stellen, die nicht die Möglichkeit haben Ihr Fahrzeug im privaten Bereich abstellen zu können.
Unterlagen
Online-Antrag ausgefüllt per Mail an Straßenverkehrsbehörde
Gültigkeit
zwei Kalenderjahre
Hinweise
Der Halter bzw. Nutzer des Fahrzeuges muss seine Hauptwohnung im räumlichen Geltungsbereich haben.
Kosten
40,00 Euro
Helmut Schön (stellv. Amtsleiter)
Telefon: | +49 6146 900-135 |
Fax: | +49 6146 900-199 |
E-Mail: | helmut.schoen@hochheim.de |
Ordnungsamt: | ordnungsamt@hochheim.de |
Gebäude: |
Leuchter-Villa, Burgeffstraße 15 65239 Hochheim am Main |
Zimmer-Nr.: | EG |
Postanschrift: | Magistrat der Stadt Hochheim am Main Burgeffstraße 30 / Le Pontet-Platz 65239 Hochheim am Main |