Bauantrag / Bauberatung

Bauvorhaben sind grundsätzlich baugenehmigungspflichtig (§ 54 Hess. Bauordnung HBO). Abweichungen von diesem Grundsatz werden ausdrücklich definiert (§§ 55 und 56 HBO). Zuständige Bauaufsichtsbehörde ist der Main-Taunus-Kreis.

Die Übereinstimmung mit örtlichen Bauvorschriften (Bebauungsplan, Einfügen in die nähere Umgebung, etc.) prüft die Gemeinde im Rahmen der gemeindlichen Planungshoheit. Wir bieten Ihnen hierzu gerne eine Beratung nach vorheriger Vereinbarung an. Die Beratungen finden immer Dienstag und Freitag statt.

Die notwendigen Formulare für die bauordnungsrechtlichen Genehmigungs- und Mitteilungsverfahren stehen auf der Internetseite des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung zum Herunterladen zur Verfügung.